Formularcenter
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Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Formulare für Ihr Studium. Sollten Sie einmal etwas nicht finden, wenden Sie sich bitte an die Zuständigen Mitarbeiter*innen in der Administration. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Wenn Sie vor Ihrem Studium oder parallel zu Ihrem Studium Kompetenzen erwerben, die auch in Ihrem Studium anvisiert werden, so können Sie sich diese Komptenzen anerkennen bzw. anrechnen lassen, wenn sie äquivalent sind im Hinblick auf Niveau, Inhalt und Umfang.
In der berufsbegleitenden Studienvariante hat die Anerkennung von Kompetenzen Auswirkungen auf das Teilnahmeentgelt. Wenn Ihnen ein Modul anerkannt wird, reduziert sich das Teilnahmeentgelt für Ihren Studiengang um das anteilige Entgelt für das Modul. Bitte beachten Sie, dass Anerkennungsanträge mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden sind, die mit der Entgeltreduktion verrrechnet werden. Die genaue Höhe der anteiligen Ersparnis und der Bearbeitungsgebühr finden Sie in der Entgeltordnung Ihres Studiengangs.
Allgemein
- Allgemeine Information zur Anerkennung von Leistungen und Kompetenzen
- Anerkennungssatzung der Hochschule Darmstadt
- Ablauf individuelle Anerkennung von Leistungen
- Ablauf pauschale Anerkennung von Leistungen
- Entgeltordnung berufsbegleitende Variante
Anrechnung von hochschulischen Leistungen
- Antrag auf Anerkennung hochschulischer Leistungen
- Ausfüllhilfe Antrag auf Anerkennung hochschulischer Leistungen
Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
- Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen
- Ausfüllhilfe Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen
- Gegenüberstellung der Kompetenzen
- Ausfüllhilfe Gegenüberstellung der Kompetenzen
Über das QIS-System können Sie sich selbst Ihre Studienbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung, BAFöG-Bescheinigung, Notenübersicht wie auch die Quittung für Ihren Semesterbeitrag selbst erstellen und als PDF herunterladen. Weitere Informationen und ein Video-Tutorial hierzu finden Sie auf den Seiten der IT-Services.
Sollten Sie eine andere Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Administration Ihres Studiengangs.
Wenn Sie sich Beurlauben lassen möchten, müssen Sie dies fristgerecht über das im Folgenden verlinkte Formular beantragen: Antrag auf Beurlaubung.
Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen des Student Service Centers, sowie die ein Urlaubssemester betreffenden Punkte in Ihrem Studienvertrag.
Bitte beachten Sie, dass
- Anträge auf Beurlaubung während des Rückmeldezeitraums gestellt werden müssen.
- dem Antrag nur stattgegeben werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
- Sie in einem Urlaubssemester in der Regel keine Prüfungen ablegen können.
- sowohl Semesterbeitrag, als auch Teilnahmeentgelt auch in Urlaubssemestern fällig werden.
- unter Umständen eine Rückerstattung des RMV-Tickets möglich ist. Hierüber entscheidet der AStA der Hochschule Darmstadt.
Um die Services der Hochschulbibliothek nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig ein Nutzerkonto anlegen lassen. Hierzu füllen Sie bitte den Antrag auf Benutzeranmeldung aus und lassen Sie sich Ihre Campus Card an einer der Ausgabetheken für die Bibliotheksnutzung freischalten.
Neben dem ausgefüllten Antrag und der Campus Card benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Aufenthaltstitel oder einen EU-Personalausweis/Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung oder einem Mietvertrag.
Bitte beachten Sie die Informationen der Bibliothek.
Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule Darmstadt und somit auch Ihr Status als Studierende*r. Wenn Sie Ihr Studium ordnungsgemäß mit bestandener Prüfung beenden, werden Sie automatisch zum Ende des betreffenden Semesters exmatrikuliert.
Wenn Sie aus anderem Grund oder zum Tagesdatum eine Exmatrikulation beantragen wollen, nutzen Sie bitte das folgende Formular: Antrag auf Exmatrikulation.
Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen des Student Service Centers zur Exmatrikulation. Bitte beachten Sie auch, dass eine Exmatrikulation Sie nicht von Ihren Verpflichtungen aus Ihrem Studienvertrag entbindet.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Exmatrikulation nicht automatisch zum Ende Ihres Abschlusssemesters erfolgt, wenn Sie sich vorsorglich für das nächste Semester zurückmelden, bevor Ihr Abschlussdatum im System eingetragen ist. Durch Ihre Rückmeldung sind Sie weiterhin immatrikuliert und werden erst zum Ende des nächsten Semesters automatisch exmatrikuliert. Bitte exmatrikulieren Sie sich dementsprechend selbst zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihren Abschluss gemacht haben.
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, sich den Anteil des Semesterbeitrags, der auf das RMV-Ticket entfällt, rückerstatten zu lassen. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim AStA der Hochschule Darmstadt.
Alle Informationen zum Semesterticket, sowie den Online-Antrag auf Rückerstattung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung mit der Begründung, dass Sie das Ticket nicht nutzen möchten nicht möglich ist. Alle in Frage kommenden Gründe für eine Rückerstattung finden Sie ebenfalls auf den Seiten des AStA.
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, sich den Semesterbeitrag rückerstatten zu lassen. Gründe hierfür sind eine vorsorgliche Rückmeldung im Abschlusssemester (volle Rückerstattung) sowie der Wechsel der Hochschule (anteilige Rückerstattung). Zudem können Sie sich zu viel gezahlte Beiträge rückerstatten lassen.
Bitte nutzen Sie für alle den Semesterbeitrag betreffenden Rückerstattungen dieses Formular. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter*innen im SSC.
Sie studieren aktuell im Studiengang Internationale BWL oder haben diesen bereits abgeschlossen und haben das Studienprogramm erfolgreich weiter empfohlen? Dann möchten wir uns bei Ihnen bedanken!
Bitte füllen Sie gemeinsam mit dem oder der geworbenen Studierenden das folgende Formular aus und senden Sie es an uns zurück: Bestätigung Empfehlung durch Studierende.
Weitere Informationen finden Sie unter Studis werben Studis.
Im Folgenden finden Sie die benötigten Formulare für die Anmeldung zu Ihrem Abschlussmodul. Sie lösen mit der Anmeldung die Bearbeitungsfrist aus. Weitere Informationen zu Ihrem Abschlussmodul finden Sie unter FAQ & Anleitungen, in den Prüfungsregularien für Ihren Studiengang (PO 2018 bzw. PO 2012) sowie im FAQ des Prüfungsausschusses.
Für das Kolloquium müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Den Termin hierfür legen Sie direkt mit Ihrem Erst- und Zweitbetreuer fest.
Bitte denken Sie daran sich vorsorglich für das kommende Semester rückzumelden, wenn Ihr Abgabetermin nach dem Rückmeldezeitraum liegt. Wenn Sie sich nicht rückgemeldet haben und ihr Kolloquium sich (z.B. aufgrund einer Erkrankung) in das Folgesemester verschiebt, können Sie ihr Studium nicht abschließen! Umgekehrt können Sie den gezahlten Semesterbeitrag unkompliziert zurückerstatten lassen, wenn Sie noch im laufenden Semester ihr Studium abschließen konnten.
Kontakt Masterstudium
FAQ & Anleitungen Master
Hier finden Sie FAQ und Anleitungen rund um Ihr Studium.
Semestertermine IBWL Master
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Semestertermine für den IBWL Master.
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Sie haben das IBWL Studium erfolgreich weiter empfohlen? Dann möchten wir uns bei Ihnen bedanken!