Studium ohne Abi

Sie haben kein Abitur, möchten aber ein Studium beginnen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, während der ersten sechs Semester Ihres Studienprogrammes die sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachzuholen.

Zudem gibt es eine ganze Reihe an Alternativen zum Abitur, mit denen Sie eine HZB erhalten. Wir prüfen bei Ihrer Anmeldung, ob eine dieser Möglichkeiten auf Sie zutrifft und Sie bereits bei Studienbeginn über eine HZB verfügen.

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen kleinen Überblick über Ihre Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie auch weiterführend. Sprechen Sie uns einfach an!

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

1. Hochschulzugangsprüfung

Um für einen bestimmten Studiengang zugelassen zu werden, können Sie eine Hochschulzugangs-prüfung ablegen. Die mit der bestandenen Prüfung erworbene HZB ist unbegrenzt gültig und fachgebunden.

Üblicherweise muss die Hochschulzugangsprüfung vor Studienbeginn bestanden worden sein. Der IBWL Bachelor ermöglicht Ihnen, die Voraussetzungen innerhalb der ersten Semester zu erwerben und parallel zum Studium die Prüfung abzulegen. Das Studium selbst gilt dabei als Weiterbildung, mit der sie die vorausgesetzten Stunden sammeln können.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für die Anmeldung zur Prüfung erfüllen:

  • mind. 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung
  • mind. 2-jährige hauptberufliche Berufstätigkeit in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich, oder
  • Weiterbildung von mindestens 400 Stunden in einem entsprechenden Bereich

Für den Studienbereich Wirtschaft wird die Prüfung zentral für alle hessischen Hochschulen an der University of Applied Sciences Frankfurt abgelegt. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen – einer mündlichen Prüfung von ca. 1 Stunde und einer schriftlichen Prüfung von ca. 2-4 Stunden. Die Prüfung ist kostenpflichtig, derzeit liegen die Prüfungsgebühren bei 200,-€.

Weitere Informationen zur Hochschulzugangsprüfung im Fach Wirtschaftswissenschaften finden Sie auf den Seiten der Trägerhochschule für den Studienbereich. Die Unterlagen für die Prüfungsanmeldung finden Sie hier.

2. Modellprojekt ist nun verstetigt

Hessen ermöglicht es beruflich Qualifizierten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ohne zusätzliche Prüfung ein Studium an einer hessischen Hochschule für angewandte Wissenschaften zu absolvieren. Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • Mittlerer Schulabschluss
  • Abgeschlossene mind. 3-jährige Berufsausbildung (nach 1. Januar 2011)
  • Abschlussnote von mindestens 2,5

Das erfolgreiche Modellprojekt zum Hochschulzugang für Beruflich Qualifizierte gilt nun flächendeckend in Hessen. Weitere Informationen finden Sie unter: Studieren ohne Abitur: Modellversuch ist nun verstetigt | wissenschaft. hessen.de

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

3. Abitur oder Fachabitur

Die weitaus meisten Studierenden erhalten ihre HZB über ihre schulische Ausbildung. Je nach Abschluss erhalten Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) oder eine Fachhochschulzugangsberechtigung (Fachabitur).

Für das Bachelorstudium IBWL berechtigen Sie beide Varianten. Die Angabe welche Zugangsberechtigung Sie erworben haben, finden Sie auf Ihrem Zeugnis.

4. Abgeschlossene Meisterprüfung oder vergleichbare Qualifikation

Das Bestehen der Meisterprüfung oder einer der Meisterprüfung gleichgestellten Qualifikation berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an hessischen Hochschulen. Sie haben hiermit eine zeitlich unbegrenzte allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Als der Meisterprüfung gleichgestellte Abschlüsse gelten bspw.

  • Aufstiegsfortbildungen, die bestimmten Prüfungsregelungen entsprechen und mindestens 400 Unterrichtstunden umfassen.
  • Abschlüsse vergleichbarer bundesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen wie beispielsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.
  • Abschlüsse an Fachschulen, wie z.B. staatl. geprüfter Betriebswirt/ staatl. geprüfte Betriebswirtin

Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 54 Abs. 2 HHG/§ 1 Abs. 1 der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen in Hessen.

Weitere Informationen und Links

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