Formularcenter

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Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Formulare für Ihr Studium. Sollten Sie einmal etwas nicht finden, wenden Sie sich bitte an die Zuständigen Mitarbeiter*innen in der Administration. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Seitenspalte.

Wenn Sie vor Ihrem Studium oder parallel zu Ihrem Studium Kompetenzen erwerben, die auch in Ihrem Studium anvisiert werden, so können Sie sich diese Komptenzen anerkennen bzw. anrechnen lassen, wenn sie äquivalent sind im Hinblick auf Niveau, Inhalt und Umfang.

Bei der individuellen Anerkennung stellen Sie für jedes Modul, das Sie sich anerkennen lassen möchten einen eigenen Antrag. Für einige Weiterbildungen haben wir bereits geprüft, welche Module Ihnen anerkannt werden können, wenn Sie den entsprechenden Abschluss gemacht haben. Hier können Sie einen pauschalen Antrag auf Anerkennung stellen. Die pauschale Anerkennung hat für Sie den Vorteil, dass Sie bereits vorab wissen, welche Module Ihnen anerkannt werden und dass die Bearbeitung erheblich schneller geht, weil die Prüfung der Module bereits im Vorfeld durch uns vorgenommen wurde.

In der berufsbegleitenden Studienvariante hat die Anerkennung von Kompetenzen Auswirkungen auf das Teilnahmeentgelt. Wenn Ihnen ein Modul anerkannt wird, reduziert sich das Teilnahmeentgelt für Ihren Studiengang um das anteilige Entgelt für das Modul. Bitte beachten Sie, dass Anerkennungsanträge mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden sind, die mit der Entgeltreduktion verrrechnet werden. Die genaue Höhe der anteiligen Ersparnis und der Bearbeitungsgebühr finden Sie in der Entgeltordnung Ihres Studiengangs

Allgemein

Anerkennung von hochschulischen Leistungen 

Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen

Pauschale Anerkennung von Leistungen

Die Anmeldung zu diesem Kurs findet abweichend von allen anderen Kursanmeldungen über ein Formular statt. Ebenfalls aberweichend ist der Zeitraum. Die Anmeldung für diesen Kurs findet ca. 6 Monate vor Semesterbeginn statt, da hier die Kursplanung erst NACH Ihrer Anmeldung vorgenommen werden kann.

Im Folgenden finden Sie den Ablauf des Anmelde- und Vergabeprozesses, sowie das aktuelle Formular zur Anmeldung für das kommende Semester.

Über das QIS-System können Sie sich selbst Ihre Studienbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung, BAFöG-Bescheinigung, Notenübersicht wie auch die Quittung für Ihren Semesterbeitrag selbst erstellen und als PDF herunterladen. Weitere Informationen und ein Video-Tutorial hierzu finden Sie auf den Seiten der IT-Services

Sollten Sie eine andere Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Administration Ihres Studiengangs.

 

Wenn Sie sich Beurlauben lassen möchten, müssen Sie dies fristgerecht über das im Folgenden verlinkte Formular beantragen: Antrag auf Beurlaubung

Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen des Student Service Centers, sowie die ein Urlaubssemester betreffenden Punkte in Ihrem Studienvertrag.

Bitte beachten Sie, dass

  • Anträge auf Beurlaubung während des Rückmeldezeitraums gestellt werden müssen.
  • dem Antrag nur stattgegeben werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
  • Sie in einem Urlaubssemester in der Regel keine Prüfungen ablegen können.
  • sowohl Semesterbeitrag, als auch Teilnahmeentgelt auch in Urlaubssemestern fällig werden.
  • unter Umständen eine Rückerstattung des RMV-Tickets möglich ist. Hierüber entscheidet der AStA der Hochschule Darmstadt.

Um die Services der Hochschulbibliothek nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig ein Nutzerkonto anlegen lassen. Hierzu füllen Sie bitte den Antrag auf Benutzeranmeldung aus und lassen Sie sich Ihre Campus Card an einer der Ausgabetheken für die Bibliotheksnutzung freischalten. 

Neben dem ausgefüllten Antrag und der Campus Card benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Aufenthaltstitel oder einen EU-Personalausweis/Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung oder einem Mietvertrag. 

Bitte beachten Sie die Informationen der Bibliothek

Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule Darmstadt und somit auch Ihr Status als Studierende*r. Wenn Sie Ihr Studium ordnungsgemäß mit bestandener Prüfung beenden, werden Sie automatisch zum Ende des betreffenden Semesters exmatrikuliert.

Wenn Sie aus anderem Grund oder zum Tagesdatum eine Exmatrikulation beantragen wollen, nutzen Sie bitte das folgende Formular: Antrag auf Exmatrikulation.

Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen des Student Service Centers zur Exmatrikulation. Bitte beachten Sie auch, dass eine Exmatrikulation Sie nicht von Ihren Verpflichtungen aus Ihrem Studienvertrag entbindet.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Exmatrikulation nicht automatisch zum Ende Ihres Abschlusssemesters erfolgt, wenn Sie sich vorsorglich für das nächste Semester zurückmelden, bevor Ihr Abschlussdatum im System eingetragen ist. Durch Ihre Rückmeldung sind Sie weiterhin immatrikuliert und werden erst zum Ende des nächsten Semesters automatisch exmatrikuliert. Bitte exmatrikulieren Sie sich dementsprechend selbst zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihren Abschluss gemacht haben.

Studierende im Weiterbildungsteil sind nicht immatrikuliert und können/müssen sich daher auch nicht exmatrikulieren.

 

Studierende in der berufsbegleitenden Studienvariante des IBWL Bachelor sind in den ersten Semestern ihres Studiums als Weiterbildungsteilnehmer an der Hochschule eingeschrieben. Erst wenn Sie die Voraussetzung zum Übergang in den zweiten Studienabschnitt erfüllen, können Sie einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Dies geschieht in der Regel zum 7. Fachsemester.

Merkblatt zur Immatrikulation
Antrag auf Immatrikulation
Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) 2018
Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) 2012

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, sich den Anteil des Semesterbeitrags, der auf das RMV-Ticket entfällt, rückerstatten zu lassen. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim AStA der Hochschule Darmstadt.

Alle Informationen zum Semesterticket, sowie den Online-Antrag auf Rückerstattung finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung mit der Begründung, dass Sie das Ticket nicht nutzen möchten nicht möglich ist. Alle in Frage kommenden Gründe für eine Rückerstattung finden Sie ebenfalls auf den Seiten des AStA

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, sich den Semesterbeitrag rückerstatten zu lassen. Gründe hierfür sind eine vorsorgliche Rückmeldung im Abschlusssemester (volle Rückerstattung) sowie der Wechsel der Hochschule (anteilige Rückerstattung). Zudem können Sie sich zu viel gezahlte Beiträge rückerstatten lassen.

Bitte nutzen Sie für alle den Semesterbeitrag betreffenden Rückerstattungen dieses Formular. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter*innen im SSC

Es gibt mehrere Varianten der Rückmeldung für das folgende Studiensemester. 

1. Rückmeldung per Zahlung des Semesterbeitrages

Sobald Sie immatrikuliert sind, melden Sie sich durch die Zahlung des Semesterbeitrages zurück. Dies betrifft insofern folgende Studierendengruppen:

  • Studierende der dualen Studienvariante ab Studienstart
  • Studierende der berufsbegleitenden Studienvariante ab Immatrikulation (i.d.R. ab dem 7. Fachsemester)

2. Automatische Rückmeldung

Studierende, die ab dem WS 2017/2018 ihr Studium in der berufsbegleitenden Variante des IBWL Bachelor begonnen haben, werden automatisch in das kommende Semester rückgemeldet, wenn Sie Ihren Studienvertrag nicht kündigen. Sie müssen also bis zu Ihrer Immatrikulation (i.d.R. in das 7. Fachsemester) nichts tun in Sachen Rückmeldung.

2. Rückmeldung per Formular

Wenn keine der oben genannten Varianten auf Sie zutrifft, müssen Sie sich in jedem Semester das Sie im Weiterbildungsteil studieren mit dem folgenden Formular zurückmelden: Rückmeldung im Weiterbildungsteil

Sie studieren aktuell im Studiengang Internationale BWL oder haben diesen bereits abgeschlossen und haben das Studienprogramm erfolgreich weiter empfohlen? Dann möchten wir uns bei Ihnen bedanken!

Bitte füllen Sie gemeinsam mit dem oder der geworbenen Studierenden das folgende Formular aus und senden Sie es an uns zurück: Bestätigung Empfehlung durch Studierende.

Weitere Informationen finden Sie unter Studis werben Studis

Im Folgenden finden Sie die benötigten Formulare für die Anmeldung zu Ihrem Abschlussmodul. Sie lösen mit der Anmeldung die Bearbeitungsfrist aus. Weitere Informationen zu Ihrem Abschlussmodul finden Sie unter FAQ & Anleitungen, in den Prüfungsregularien für Ihren Studiengang (PO 2018 bzw. PO 2012) sowie im FAQ des Prüfungsausschusses.

Für das Kolloquium müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Den Termin hierfür legen Sie direkt mit Ihrem Erst- und Zweitbetreuer fest.

Bitte denken Sie daran sich vorsorglich für das kommende Semester rückzumelden, wenn Ihr Abgabetermin oder das Kolloquium nach dem Rückmeldezeitraum liegt. Wenn Sie sich nicht rückgemeldet haben und ihr Kolloquium sich (z.B. aufgrund einer Erkrankung) in das Folgesemester verschiebt, können Sie ihr Studium nicht abschließen! Umgekehrt können Sie den gezahlten Semesterbeitrag unkompliziert zurückerstatten lassen, wenn Sie noch im laufenden Semester ihr Studium abschließen konnten.

Semestertermine IBWL Bachelor

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Semestertermine für den IBWL Bachelor.

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Sie haben das IBWL Studium erfolgreich weiter empfohlen? Dann möchten wir uns bei Ihnen bedanken!

Aktuelles & Termine

Blended-Intensive Programme

Liebe Studierende im Bachelor Ibwl,


auch im nächsten Jahr biete ich in Zusammenarbeit mit Partnerhochschulen aus Holland, Belgien, Spanien, Cypern…

Exkursion mit Prof. Schellhase nach Südostasien

Liebe Studierende, 


für März/April plane ich eine Exkursion nach Ho Chi Minh City (Vietnam), Bangkok (Thailand) und Singapur. 
Falls Sie Interesse…

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- Objekt- und Infrastrukturbetreuung