Sehr geehrte Studierende,
sicherlich verfolgen auch Sie die aktuelle Situation im Hinblick auf Inzidenzzahlen und die Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufmerksam.
Die Lehre an der Hochschule fährt zur Zeit wie so vieles andere „auf Sicht“ und die Möglichkeiten müssen regelmäßig neu bewertet werden. In diesem Zuge möchten wir Sie hiermit darüber informieren, dass mit Blick auf die steigenden Inzidenzzahlen und im Anschluss an die Mitteilung von Prof. Stengler vom 22.10.2020 das Dekanat des FBW beschlossen hat, dass bis auf Weiteres keine Präsenzlehre stattfinden kann. Dies entspricht auch dem Beschluss der MPK vom 28.10.2020, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Für die Weiterbildungsstudiengänge in IBWL und MBA bedeutet dies zunächst, dass bis auf Weiteres, mindestens aber für den November 2020, sämtliche in Präsenz geplanten Lehrveranstaltungen auf eine digitale Form umgestellt werden. Die Lehrenden werden Sie direkt zu den veränderten Bedingungen informieren.
Klausuren sind von dieser Regelung ausgenommen, sie können weiterhin wie geplant in Präsenz stattfinden. Diese Ausnahmeregelung besteht, da zur Zeit noch keine Möglichkeit besteht Klausuren rechtssicher digital abzunehmen.
Sollten Sie zur Risikogruppe gehören und daher an einer Präsenzklausur nicht teilnehmen können, können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu so früh als möglich an Ihre*n Lehrende*n und an den Prüfungsausschuss.
Die Bedingungen in den Räumlichkeiten sind so gestaltet, dass sie dem Hygienekonzept der Hochschule entsprechen. Aufgrund der besonderen Veranstaltungszeiten kann auch sichergestellt werden, dass die Verkehrswege im Gebäude ausreichend Möglichkeit zum Abstand halten bieten. Sollten Sie dennoch erhebliche Bedenken haben in der aktuellen Situation an einer Präsenzklausur teilzunehmen, melden Sie sich bitte. Nach aktuellem Stand werden Sie die Möglichkeit haben, bis zu zwei Klausuren am Nachschreibetermin im März nachzuholen. Hierfür gelten ab diesem Semester keine besonderen Voraussetzungen mehr, wir können aber angesichts der aktuellen Situation nicht garantieren, dass der Termin stattfinden kann.
Bitte beachten Sie bei Präsenzklausuren unbedingt die vorgeschriebenen Hygiene-Bedingungen, sowie die Mitteilung von Herrn Seeberg vom 29.10.2020 zum Umgang mit Corona-Erkrankungen, Quarantäne und Kontaktpersonen. Bitte beachten Sie auch die Mitteilung des Präsidenten vom 30.10.2020 bezüglich der erweiterten Maskenpflicht auf dem gesamten Campus und auch während der Klausur.
Wir werden diese Regelungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Situation und in Abstimmung mit dem Dekanat regelmäßig neu bewerten. Spätestens Ende November/ Anfang Dezember werden wir uns mit einem Statusupdate bei Ihnen melden.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Benjamin Engelstätter (Studiengangsleitung)
Matthias Knoll (Prüfungsausschussvorsitz)
Anna Herbst (Programm-Management)