Das bedeutet, dass wir für bestimmte Weiterbildungen bereits vorgeprüft haben, für welche Module Ihnen des IBWL Studiums Ihnen diese anerkannt werden können. Eine Übersicht der Weiterbildungen und Anerkennungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Zudem führen wir eine geänderte Entgeltordnung für den Bereich Anerkennungen ein, bei der das anteilige Teilnahmeentgelt für anerkannte Module erlassen wird. Zeitgleich wird eine Bearbeitungsgebühr für Anerkennungsprozesse eingeführt, die für Anerkennungsanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt werden, fällig wird. Dies gilt sowohl für individuelle als auch für pauschale Anerkennungsverfahren.
Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen zum Thema Anerkennung hier zusammengestellt. Weiterführende Informationen, den Ablauf des Anerkennungsprozesses sowie alle Formulare finden Sie auf Ihrer Studierendenseite im Bereich „FAQ und Anleitungen“ bzw. im Formularcenter.
- FAQ & Anleitungen IBWL Bachelor
- Formularcenter IBWL Bachelor
- FAQ & Anleitungen IBWL Master
- Formularcenter IBWL Master
Selbstverständlich gelten für Sie immer die Regelungen und Entgelte, die zu Ihrem Studienbeginn gültig waren. Da die Neuerungen jedoch für Sie positive Auswirkungen haben, möchten wir diese auch allen Studierenden zugutekommen lassen, die bereits mitten im Studium stehen. Die Neuregelungen gelten daher ab dem 01.10.2020 für alle Studierenden. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine Kulanzregelung handelt und sich nicht auf bereits bearbeitete Anerkennungsanträge auswirkt.