
Studierendenseite IBWL Bachelor
Modulhandbücher
Modulhandbuch berufsbegleitend
Modulhandbuch dual
Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen
ABPO
BBPO berufsbegleitend
BBPO dual
Modulübersichten
Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen
ABPO 2012
BBPO iBWL berufsbegleitend
BBPO iBWL dual
Modulhandbücher
Modulhandbuch IBWL berufsbegleitend
Modulhandbuch IBWL dual
Modulübersichten
Das Hessische Hochschulgesetz sieht vor, dass Personen mit mittlerem Schulabschluss und einem qualifizierten Abschluss (Gesamt- oder Abschlussnote von 2,5 oder besser) einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung, die nach dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurde, eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
Beruflich Qualifizierte, die auf dieser Grundlage keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können eine besondere Hochschulzugangsprüfung ablegen, in der die erforderliche Vorbildung und Eignung für einen Studienbereich festgestellt wird.
An den Hochschulen des Landes Hessen wurden verschiedene Prüfungsausschüsse eingerichtet, die die Hochschulzugangsprüfung für den jeweils gewählten Studienbereich durchführen.
Für den Studienbereich Wirtschaft und Recht ist der Prüfungsausschuss Wirtschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences (ehem. Fachhoschschule Frankfurt) – zuständig.
Ansprechpartnerin: Frau Bettina Fischer-Gerstemeier
Telefon: 069/1533-2517 FAX: 069/1533-2500
e-mail: fischer@abt-sb.fra-uas.de
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer
1. eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgelegt hat,
2. eine daran anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt hat und
3. seine Ausbildung durch qualifizierte Weiterbildung erweitert und vertieft hat.
Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen des Landes Hessen vom 16. Dezember 2015. Die Prüfung ist kostenpflichtig, derzeit liegen die Prüfungsgebühren bei ca. 200,- €. In Hessen ermöglichen die abgeschlossene Meisterprüfung und der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Qualifikationen einen direkten Hochschulzugang, d.h. Sie können sich direkt für den gewünschten Studiengang bei der jeweiligen Hochschule oder Berufsakademie bewerben. Der Personenkreis, der durch seine berufliche Qualifikation den Meistern gleichgestellt ist, wird in o.g. Verordnung benannt. Die Gleichstellung erfolgt nur dann, wenn eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nachgewiesen wird (§ 1 Abs. 3 der Verordnung).
Absolventinnen und Absolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien haben eine fachgebundene Hochschulreife, d.h. Sie sind berechtigt zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung (§ 1 Abs. 3 der o.g. Verordnung sowie § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes).
- zur Fachkommission Wirtschaft der Frankfurt University of Applied Siences
- Antrag beruflich Qualifizierte
- Verordnung (vom 16. Dezember 2015)
- Formular zur Rückmeldung im Weiterbildungsteil
- Anmeldung Bachelorarbeit
- Anmeldung Praxisprojekt - dual PO 2012
Anmeldung Praxisprojekt - dual PO 2018 - Notenblatt Bachelorarbeit Referent / Korreferent
- Notenblatt Praxisprojekt - dual PO 2012
Notenblatt Praxisprojekt - dual PO 2018 - Durchführung Praxismodule - BSc
- Richtlinien Ausarbeitung Praxismodule - dual
Informationen zur Prüfungsanmeldung
Bitte melden Sie sich immer rechtzeitig am Anfang des Semesters zu den Prüfungen an. Die Anmeldung erfolgt über QIS. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO). Insbesondere in Hinsicht auf die Prüfungsan- und abmeldungen.
Die vorab getätigte Belegung der Module ersetzt nicht die Prüfungsanmeldung!
Hier die wichtigsten Regelungen zur Prüfungsanmeldung:
- Bitte denken Sie daran, sich zu allen Prüfungen anzumelden. An Prüfungen, für die Sie nicht angemeldet sind, dürfen Sie entsprechend der Prüfungsordnung nicht teilnehmen. Die Meldefrist für Prüfungen beträgt 14 Tage vor der Prüfung bzw. der ersten Prüfungsteilleistung. Eine spätere Anmeldung kann nicht berücksichtigt werden.
- Wer sich zur Prüfung in QIs anmeldet bekommt eine Bestätigung per E-Mail zugesendet. Diese dient im Fall der Fälle als Nachweis, bitte heben Sie die Bestätigung daher sorgfältig auf.
- Falls Sie (innerhalb der regulären Anmeldezeitraums) Probleme bei der Prüfungsanmeldung haben, senden Sie uns eine E-Mail inklusive Screenshot an ibwl@h-da.de . Eine E-Mail an uns reicht zur Fristwahrung aus. Bitte heben Sie diese sorgfältig als Nachweis auf. Wenn Sie eine E-Mail an ibwl@h-da.de senden bekommen Sie eine automatische Antwort von uns, dass die E-Mail eingegangen ist. Sollten Sie keine erhalten ist die E-Mail nicht bei uns eingegangen.
- Die Teilnahme an der Nachklausur ist nur möglich, wenn Sie für die Prüfung regulär angemeldet waren und aufgrund von Krankheit oder beruflicher Notwendigkeit zurückgetreten sind (Nachweis erforderlich).
- Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist bis spätestens 2 Tage vor der Prüfung möglich. Spätere Rücktritte nur sind nur mit einem Nachweis (Attest, Bescheinigung des Arbeitgebers, Nachweis der Verhinderung aus beruflichen Gründen) möglich.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tragen Sie sich noch heute ein: Erinnerungsmail zur Prüfungsanmeldung
Weitere Informationen
Vorsitzender Prüfungsausschuss
E-Mail Verteiler zur Prüfungsanmeldung
Bitte denken Sie daran, dass mit einer Kursbelegung derzeit grundsätzlich keine automatische Prüfungsanmeldung verbunden ist. Bitte beachten Sie daher unbedingt die jeweiligen Anmeldefristen, insbesondere wenn während des Semesters bereits Prüfungsleistungen eingefordert werden. Melden Sie sich in Ihrem eigenen Interesse eher zu früh/umgehend als zu spät an, da Nachmeldungen im Sinne der Gleichbehandlung aller Studierenden grundsätzlich nicht möglich sind. Abmeldungen aus wichtigem Grund sind jedoch unproblematisch möglich.
Studierende werben Studierende
Sie sind Studentin oder Student der IBWL und haben das Studienprogramm erfolgreich weiter empfohlen? Dann möchten wir uns bei Ihnen bedanken. [mehr]