FAQ des Prüfungsausschusses

Inhaltsverzeichnis

FAQ des Prüfungsausschusses

Wichtig: Ehe Sie den Prüfungsausschuss kontaktieren, lesen Sie bitte diese fortlaufend aktualisierten FAQ-Seiten sorgfältig durch. Der Prüfungsausschuss kann nur Anliegen beantworten, die durch diese FAQ nicht geklärt werden können. Sollte Ihr besonderes Anliegen von allgemeinem Interesse sein, so wird es in diese FAQ aufgenommen.

Allgemeine Informationen

Im Kontext der Corona-Krise haben wir in der  Weiterbildung, im Fachbereich und auf Gesamthochschulebene zahlreiche Sonderregelungen getroffen, um einen möglichst reibungslosen Studienbetrieb in dieser besonderen Situation aufrecht halten und Ihnen Ihren Studienfortschritt ermöglichen zu können. Dies betrifft insbesondere auch den Punkt Exkursionen & Summer/Winter Schools.

Sie finden alle Sonderregelungen der Weiterbildung unter: https://ibwl.h-da.de/index.php?id=643. Dort finden Sie auch ergänzende Hinweise für die speziellen Module Exkursion/Summer School.

Fragen, die dort nicht beantwortet werden, sind auf Fachbereichsebene geregelt: https://fbw.h-da.de/studium/ablauf-wintersemester-2021/22

Alle darüber hinausgehenden Fragen sind hochschulweit geregelt: https://h-da.de/hochschule/corona/faq-studium-und-lehre

Wichtig: Es gelten zunächst die für die Weiterbildung getroffenen Regelungen. Sofern dort etwas nicht geregelt ist, gelten die Regelungen auf Fachbereichsebene und schließlich die hochschulweit getroffenen Vereinbarungen, denn es gibt immer Gründe, etwas auf die spezielle Situation in einem Fachbereich zugeschnitten in modifizierter oder ergänzter Form zu vereinbaren.

Falls Sie Ihre Frage in allen diesen Dokumenten sowie in dieser FAQ nicht beantwortet finden, kontaktieren Sie bitte

  • für alle prüfungsbezogenen Aspekte den Prüfungsausschuss (matthias.knoll@h-da.de)
  • für alle allgemeinen Fragen zur Lehre die Studiengangsleitung (benjamin.engelstaetter@h-da.de)
  • sowie für Veranstaltungs-bezogene Fragen die/den jeweiligen Lehrende*n
  • für alle übrigen Fragen rund um die Weiterbildung das Team WBDS (ibwl@h-da.de)

Das entlastet uns alle in dieser besonderen Situation und bedeutet für Sie kürzest mögliche Antwortzeiten.

Zuständig für alle in dieser FAQ-Liste nicht geklärten Fragen rund um Prüfungen ist ausschließlich der Prüfungsausschuss. Dies dient auch der Entlastung der Kolleg*innen in der Zentralen Organisationseinheit Weiterbildung und Duales Studienzentrum (ZOE WBDS) sowie der Studiengangsleitungen.

Um Verzögerungen zu vermeiden, wenden Sie sich daher bitte immer unverzüglich und direkt an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (matthias.knoll@h-da.de).

Zeitliche Verzögerungen, die durch fehlerhafte Adressierung, eine Weiterleitung oder sonstige Gründe verursacht werden, gehen zu Ihren Lasten.

Bitte kontaktieren Sie den Prüfungsausschuss immer per E-Mail an matthias.knoll@h-da.de. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation über Ihre studentische h-da-Mailadresse läuft. Bitte lesen Sie Ihr Postfach regelmäßig.

Wo finde ich grundlegende Informationen zu den Themen?

A: Grundsätzlich gelten die Regelungen der Allgemeinen (ABPO) bzw. Besonderen Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO), die Sie auf Ihrer Studierendenseite finden (Bachelor / Master). In der Rubrik FAQ & Anleitungen finden Sie zudem zu verschiedenen Themen rund um die Studienorganisation ausführliche Anleitungen und Prozessübersichten. In der Rubrik Formularcenter finden Sie alle für Ihr Studium relevanten Formulare. Die Informationen werden laufend ergänzt. Sollten Sie eine Anleitung bzw. ein Formular vermissen, wenden Sie sich bitte an die Administration Ihres Studiengangs.

1. Prüfungen

1.1 Anmeldung

Die Anmeldung ist ab Semesterbeginn möglich.

Für jede Anmeldung erhalten Sie auf Ihre studentische h-da-Mailadresse eine Bestätigungsmail. Prüfen Sie bitte umgehend Ihr Postfach. Diese Mail kann als Nachweis genutzt werden. Haben Sie keine Mail erhalten, hat Ihre Anmeldung wahrscheinlich nicht funktioniert.
Idealerweise bringen Sie diese Mail als Ausdruck zur Prüfung mit, das erleichtert die Kontrolle der Teilnehmenden und ist bei sonstigen bei Unklarheiten eindeutiger Beweis. Damit unterstützen Sie die Arbeit des/der Prüfenden und können stets problemlos an der Prüfung teilnehmen.

Sie können nicht zur Prüfung zugelassen werden. Leider können im Sinne der Gleichberechtigung aller Studierenden keine Ausnahmen gemacht werden. Um sicherzustellen, dass Sie die Anmeldefrist nicht versäumen, empfiehlt sich das Abonnieren des Prüfungs-Newsletters. Er warnt vor jeder Prüfung, wenn die Anmeldefrist auszulaufen droht. Zudem können Sie sich ab Semesterbeginn für alle Prüfungen anmelden. Ein späterer Rücktritt bis 24 Stunden vor dem Prüfungstag ist problemlos möglich.

Bitte wenden Sie sich unverzüglich per Mail an den Prüfungsausschuss. Ggf. hängen Sie Ihrer Nachricht einen Screenshot an. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie auf Ihre Anmeldung hin keine Bestätigungsmail des Systems erhalten haben. Mit Ihrer Nachricht an den Prüfungsausschuss bekunden Sie noch rechtzeitig in der Anmeldefrist Ihren Willen, an der Prüfung teilzunehmen, auch dann, wenn unklar ist, ob Ihre Anmeldung technisch funktioniert hat. Versenden Sie Ihre Nachricht bei Zweifeln zur korrekten Anmeldung zu spät, können Sie nicht mehr zugelassen werden.

Wenn sich während der Prüfung nicht zweifelsfrei klären lässt, dass Sie sich korrekt angemeldet haben, werden Sie unter dem Vorbehalt zugelassen, dass Ihre Prüfung nur dann korrigiert und bewertet wird, wenn die Anmeldung nachträglich zweifelsfrei festgestellt werden kann. Gelingt dies nicht, hat dieser Prüfungsversuch nie stattgefunden.

Tipp: Halten Sie daher immer die Bestätigungsmails des Systems zur jeweiligen Prüfung griffbereit.

Ja, unbedingt. Auch wenn es sich „nur“ um eine Prüfungsvorleistung in Form einer Präsentation oder um eine Form der Teilprüfungsleistung handelt. Sobald Ihre Leistung in die Gesamtnote des Moduls einfließt, ist eine rechtzeitige Anmeldung notwendig.

Ja. Wir empfehlen eine Anmeldung so frühzeitig wie möglich (Semester-/Kursbeginn), um spätere Probleme auszuschließen. Bitte bedenken Sie, dass eine Abmeldung bis 24 Stunden vor dem Prüfungstag jederzeit möglich ist, eine Anmeldung hingegen nicht.

Die Belegungspflicht ist für die Planung von Lehrveranstaltungen unverzichtbar. Entsprechend müssen Kurse nach entsprechender Aufforderung gewählt und belegt werden. Unabhängig davon erfolgt die Prüfungsanmeldung im üblichen Anmeldezeitraum ab Semesterbeginn. Sollten Sie die Belegung vergessen haben, wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Prüfungsanmeldung bitte direkt an den Prüfungsausschuss, der dann im Einzelfall prüft, ob Sie zugelassen werden können. Wir arbeiten daran, dass Sie künftig mit der Belegung auch zur Prüfung angemeldet werden, das funktioniert derzeit aber noch nicht, weil HIS das noch nicht anbietet.

1.2 Abmeldung

Die PO 2012 sieht eine Rücktrittsfrist von 48 Stunden vor dem Prüfungstag vor, um sich spätestens abzumelden, die PO 2018 eine Frist von 24 Stunden. Ausnahmen sind akute Erkrankungen (Attest bitte unverzüglich einreichen). Um eine Gleichbehandlung während des Auslaufens der Prüfungsordnung 2012 sicherzustellen, gelten die 24 Stunden vor dem Prüfungstag für alle Studierenden, unabhängig von der Prüfungsordnung.

Ja, allerdings verfallen dann unter Umständen die bereits erbrachten Teilprüfungsleistungen. Bitte klären Sie diesen Umstand mit der/dem Lehrenden.

Ja. Da eine Abmeldung jedoch nur bis 24 Stunden vor dem Prüfungstag über das System möglich ist, müssen Sie einen wichtigen Grund haben, etwa eine unaufschiebbare berufliche Verpflichtung oder selbstverständlich Krankheit und andere unvorhergesehene Ereignisse, bspw. im engeren Familienkreis. Bitte richten Sie eine formlose Mail an den Prüfungsausschuss. Gegebenenfalls fordert er Nachweise an.

1.3 Krankheit & Nachteilsausgleich

Sie müssen so schnell es Ihre Erkrankung erlaubt (unverzüglich) die ZOE WBDS informieren und ein Attest vorlegen. Ohne Attest wird die nicht wahrgenommene Prüfung als nicht bestanden gewertet.

In der Regel müssen Sie nur die jeweils versäumte Prüfungsleistung wiederholen. Sprechen Sie hierzu bitte unverzüglich mit der/dem betreffenden Lehrenden. Sollten sich Fragen auf diesem Weg nicht klären lassen, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.

In der Regel nein. Sofern die Prüfung aufgrund ihres Charakters für Sie leicht wiederholt werden kann, muss lediglich die versäumte Teilleistung nachgeholt werden. In speziellen Fällen liegt dies im Ermessen der/des prüfenden Kolleg*in, die/der sich mit dem Prüfungsausschuss darüber verständigt. Bitte klären Sie in solchen Fällen die Einzelheiten so schnell wie möglich mit den prüfenden Kolleg*innen. In Zweifelsfällen steht der Prüfungsausschuss den prüfenden Kolleg*innen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Unter bestimmten Bedingungen sieht die ABPO einen Nachteilsausgleich vor. Legen Sie hierzu aus Datenschutzgründen ausschließlich dem Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der jeweiligen Prüfungsleistung eine aussagekräftige, formlose fachärztliche Einschätzung vor, die auch den Umfang des Nachteilsausgleichs empfiehlt. Der Prüfungsausschuss informiert dann Sie selbst und die prüfenden Kolleg*innen über den zu gewährenden Nachteilsausgleich.
Je nach Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung kann diese Gewährung zeitlich befristet sein. Das teilt Ihnen der Prüfungsausschuss jeweils ausdrücklich mit.

1.4 Bewertung von Prüfungen, Widerspruch

Sprechen Sie zunächst den Lehrenden an. Prüfungen sollten innerhalb von sechs Wochen bewertet sein. Erhalten Sie auch nach wiederholter Nachfrage und nach Ablauf dieser Frist keine Antwort, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.

Sie beantragen Einsicht bzw. ein Gespräch mit dem Lehrenden. In diesem Gespräch muss Ihnen erläutert werden, wie die Note entstanden ist. Sie müssen Gelegenheit haben, Einsicht in Ihre Prüfung zu nehmen und ggf. Fragen zu stellen.

  1. Lassen sich Ihre Bedenken auf diesem Weg nicht zerstreuen und halten Sie am Widerspruch fest, stellen Sie einen schriftlichen Antrag (keine Mail) an den Prüfungsausschuss. Darin begründen Sie Ihren Widerspruch.
  2. Der Prüfungsausschuss fordert auf Basis Ihres Widerspruchs eine Stellungnahme beim Lehrenden an.
  3. Der Prüfungsausschuss bespricht Ihren Widerspruch und die eingegangene Stellungnahme mit der für Prüfungsrecht zuständigen Justitiarin.
  4. Nach Diskussion des Sachverhalts trifft entweder der Prüfungsausschuss eine Entscheidung oder die Justitiarin.
  5. Sie erhalten in jedem Fall ein Schreiben, das Ihnen das Ergebnis Ihres Widerspruchs mitteilt.
  6. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg (Klage) offen.

In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte immer direkt an den Prüfungsausschuss.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine Rechtsbehelfserklärung erhalten haben, haben Sie 4 Wochen Zeit, gegen den Inhalt der Erklärung Widerspruch einzulegen. Haben Sie keine solche Erklärung erhalten, so beträgt die Frist 1 Jahr.

1.5 Fristverlängerung (Gruppen-/ Hausarbeiten)

Bitte sprechen Sie so früh wie möglich mit Ihren jeweiligen Lehrenden und klären Sie, ob eine Verlängerung möglich ist. Bitte beachten Sie: Verlängerungen müssen aus Gründen der Gleichbehandlung allen Studierenden des Kurses gewährt werden. Hat bereits ein Teil der Studierenden abgegeben, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich!

Wie bei allen Prüfungsleistungen ist die Leistung dann nicht bestanden. Gruppenarbeiten: In diesem Fall wird die Ausarbeitung ohne den fehlenden Teil bewertet. Das Fehlen des Teils hat auf die Benotung des übrigen Inhalts keine Auswirkungen (da die Gruppe insgesamt die Nichtabgabe nicht zu vertreten hat). Die nicht fristgerecht abgegebenen Teile sind dann nicht bestanden, die betroffenen Bearbeitenden müssen das Modul erneut belegen.

1.6 Sonstiges

Nachklausuren ersetzen die Teilnahme am Regeltermin nicht. Sofern Sie jedoch durch äußere Umstände am Regeltermin verhindert sind, können Sie den Nachklausur-Termin in Anspruch nehmen. Zur Teilnahme ist insbesondere berechtigt, wer

a.) am Regeltermin die Prüfung nicht bestanden hat,
b.) zum Regeltermin erkrankt ist
c.) beruflich verhindert ist

Bitte beachten Sie, dass am Nachklausurtermin maximal zwei Klausuren nachgeschrieben werden können.

Nein. Die Gleichbehandlung aller Studierenden steht diesem Anliegen entgegen.

Ja, in diesem Fall dürfen Sie auch während des Urlaubssemesters Prüfungen ablegen, dazu zählt auch die Abschlussarbeit, sie kann in einem solchen Semester begonnen oder abgeschlossen werden.

Nein. Gem. § 14 I ABPO muss man immatrikuliert sein. Daher kann keine rechtswirksame Leistungserbringung erfolgen. Wichtig: Das gilt für alle Prüfungen, auch für Abschlussarbeiten, Projekte usw.

2. Abschlussarbeiten

2.1 Anmeldung

Nein, die Anmeldung ist fortlaufend möglich. Bitte beachten Sie jedoch bei Ihren Planungen die Semestergrenzen 31.03. und 30.09. (siehe dazu FAQ-Eintrag zur Zeitplanung). Bitte denken Sie auch daran, alle Unterlagen fristgerecht einzureichen. Idealerweise stellen Sie Ihren Antrag 4 – 6 Wochen vor dem geplanten Beginn, um ausreichend Zeit für die Klärung von Rückfragen zu haben. Rückwirkende Anmeldungen sind nicht möglich!

Die Anmeldevoraussetzungen können Sie auch der BBPO Ihres Studiengangs entnehmen.

IBWL Bachelor berufsbegleitend:

  • Sie müssen mindestens ein volles Semester immatrikuliert sein
  • Sie müssen mindestens 140 CP erworben haben

IBWL Master berufsbegleitend:

  • Sie müssen mindestens 84 CP erworben haben

IBWL Bachelor dual:

  • Sie müssen mindestens 140 CP erworben haben

IBWL Master dual:

  • Sie müssen mindestens 84 CP erworben haben

Zudem müssen Sie das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Unterschriften von beiden Betreuenden eingeholt haben. Die Arbeit wird erst dann genehmigt, wenn alle Informationen vollständig sind. Bei zu spät oder unvollständig eingereichten Unterlagen kann Ihr Antrag abgelehnt werden. Sie müssen sich dann ein neues Thema suchen.

Nein. Die Anmeldung in HIS erfolgt durch die ZOE WBDS nach Prüfung der – rechtzeitig vor Beginn der Bearbeitungszeit (!) –  eingereichten Anmeldeunterlagen und nach Genehmigung des Themas durch den Prüfungsausschuss.

Am besten ist, Sie rechnen vom Tag der letzten Prüfungsleistung (Kolloquium) ausgehend rückwärts. Das Kolloquium ist stets die letzte Prüfungsleistung (sofern keine weiteren Prüfungsleistungen offen sind). Es findet in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen nach Abgabe der Arbeit statt (da die Betreuenden die Arbeit lesen und bewerten müssen und das Zeit in Anspruch nimmt - denken Sie bitte auch an Feiertage und Urlaubszeiten).
Vom Tag der Abgabe der Arbeit an rückwärts gerechnet haben Sie 12 Wochen (Bachelor-Arbeit) bzw. 24 Wochen (Master-Arbeit) Zeit zur Bearbeitung.
Ihre Anmeldung geben Sie ca. 4-6 Wochen vor Ihrem geplanten Beginn ab, damit der Prüfungsausschuss die Möglichkeit hat, ihn zu prüfen und bei Fragen mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Rückwirkende Anmeldungen sind nicht möglich! Bitte achten Sie darauf, dass beide Betreuenden eingetragen sind und bereits unterschrieben haben, insbesondere die jeweiligen betrieblich Betreuenden müssen unterschrieben haben. Wenn Sie Ihre Arbeit kurz vor Semesterende abgeben, besteht in Abstimmung mit Ihren Betreuenden ausnahmsweise und ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht, die Möglichkeit, das Kolloquium am Tag der Abgabe der Arbeit oder einige wenige Tage vorher bzw. kurze Zeit später einzuplanen. Die Endnote kann Ihnen dann jedoch noch nicht mitgeteilt werden.

Nein. Genau wie die Abschlussarbeit melden Sie sich mit Abgabe Ihres Anmeldebogens automatisch auch für diese Leistung an. Sie können einfach einen Termin mit Ihren beiden Betreuenden festlegen.

2.2 Rückmeldung ins nächste Semester

Ja. Auf jeden Fall! Wenn Sie nicht immatrikuliert sind, können Sie nicht geprüft werden. Unter bestimmten Umständen (wenn das Kolloquium nur wenige Tage nach Semesterbeginn stattfindet) erhalten Sie bereits gezahlte Beiträge in Teilen zurück. Bitte erkundigen Sie sich hierzu beim SSC.

Sicherheitshalber ja. Eine Rückerstattung der Gebühren ist möglich, bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig beim SSC.

Nein, sofern nicht noch weitere Prüfungsleistungen offen sind und sofern der Kolloquiumstermin vor Ende der Rückmeldefrist stattfand und im Rahmen der Bewertung der Abschlussarbeit zumindest feststeht, dass Sie bestanden haben. Sie haben dann alle Leistungen erbracht. Die spätere Bekanntgabe oder Eintragung von Noten in das Prüfungssystem oder die spätere Ausstellung des Zeugnisses hat in dieser Hinsicht keine Auswirkungen für Sie.

2.3 Betreuung

Die Erstbetreuung (Referent*in) dürfen alle Professor*innen des Fachbereichs Wirtschaft sowie derjenigen Fachbereiche, die Lehre in die IBWL „importieren“ (z.B. GW), Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie alle Lehrbeauftragten übernehmen, die für das Semester, in dem die Abschlussarbeit geschrieben werden soll, einen Lehrauftrag haben. Werden Semestergrenzen überschritten, muss zumindest für eines der beiden Semester ein Lehrauftrag bestehen.
Die Zweitbetreuung (Korreferent*in) können übernehmen:

  • ebenfalls alle Professor*innen des Fachbereichs Wirtschaft sowie derjenigen Fachbereiche, die Lehre in die IBWL „importieren“ (z.B. GW) sowie alle Lehrbeauftragten, die für das Semester, in dem die Abschlussarbeit geschrieben werden soll, einen Lehrauftrag haben.
  • betrieblich Betreuende, wenn Sie Ihre Arbeit in Ihrem Unternehmen schreiben. Betrieblich Betreuende können nicht die Erstbetreuung übernehmen, es sei denn, sie haben gleichzeitig einen Lehrauftrag am Fachbereich. Dann ist jedoch als Zweitbetreuung eine*n Professor*in des Fachbereichs Wirtschaft sowie derjenigen Fachbereiche, die Lehre in die IBWL „importieren, zu wählen.

Als betrieblich Betreuende gelten alle im Unternehmen zum Zeitpunkt der Betreuungsübernahme unbefristet angestellte Personen. Die akademische Qualifikation der betrieblich Betreuenden muss mindestens Ihrem angestrebten Abschluss entsprechen. Bachelorarbeiten können auch von betrieblich Betreuenden mit Fachhochschul-Master- oder Diplomabschluss betreut werden. Masterarbeiten können nur von betrieblich Betreuenden mit universitärem Master- oder Diplomabschluss betreut werden. Dabei ist es unerheblich, in welchem Fachgebiet der Abschluss erworben worden ist, wenn ausreichend Berufserfahrung im zu bearbeitenden Themengebiet Ihrer Abschlussarbeit vorliegt.
Erfüllt die/der betrieblich Betreuende die Kriterien nicht, muss das Korreferat durch eine(n) Betreuenden von Hochschulseite übernommen werden.

Nein. Die Vorlage entsprechender Nachweise ist nicht zumutbar. Sie sollten jedoch (auch hinsichtlich der fachlich guten Betreuung für sich selbst) sicherstellen, dass die oben genannten Bedingungen zutreffen. Sollte sich später herausstellen, dass das nicht der Fall war, kann das Prüfungsverfahren unter Umständen für ungültig erklärt und das Zeugnis aberkannt werden.

Sie sollen Ihnen den Zugang zu Informationen ermöglichen und für Ihre Fragen ein offenes Ohr haben. Zudem sollen sie mit Ihnen (und Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite) die Gliederung Ihrer Ausarbeitung besprechen und Ihnen Feedback geben. Wie viel Zeit dafür vorgesehen ist, ist Ermessenssache, eine Vorgabe von Seiten der Hochschule gibt es dafür nicht. Allerdings sollen sie Ihren Arbeitsfortschritt aktiv unterstützen. Fordern Sie ggf. die Mitwirkung ein. Im Zweifel wenden Sie sich zunächst an Ihre jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite, sodass ein klärendes Gespräch geführt werden kann und – wenn das nicht hilft – an den Prüfungsausschuss, um über geeignete Maßnahmen beraten zu können.
Nach Abgabe Ihrer Arbeit erhalten die jeweiligen betrieblich Betreuenden Ihre Arbeit sowie ein Notenblatt (Notenblatt für Korreferent*in). Sie lesen Ihre Arbeit durch und bewerten sie (ein offizielles Gutachten ist nicht nötig, s. Abschnitt Bewertung & Gutachten), ggf. in Rücksprache mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite. Beim Kolloquium sind die jeweiligen betrieblich Betreuenden stets anwesend. Das ausgefüllte Notenblatt leiten sie dann an Ihre Betreuenden auf Hochschulseite weiter, die ihrerseits alle Unterlagen an die ZOE WBDS weiterleiten.
Die Betreuenden können sich über die Note verständigen, sind in ihrem jeweiligen Urteil jedoch unabhängig. Beide Betreuenden tragen zur Gesamtnote jeweils 50 Prozent bei.

Nein. Zur Abstimmung werden Telefon- und Videokonferenzen genutzt, gleiches gilt am Schluss für das Kolloquium. Wichtig ist, dass der ZOE WBDS später das Notenblatt im Original zugesandt wird.

Sie kontaktieren umgehend Ihre jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite und den Prüfungsausschuss. Ihre Arbeit können Sie jedoch unterdessen fortsetzen.

Falls es auf Seiten des Unternehmens erhebliche, begründbare und nachvollziehbare Probleme gibt, die auch kein klärendes Gespräch (ggf. der beiden Betreuenden untereinander) lösen können, kann nach Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss einem Wechsel in der Betreuung zugestimmt werden. Bitte sprechen Sie in solchen Fällen umgehend mit Ihren Betreuenden auf Hochschulseite, die dann den Prüfungsausschuss kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ein Wechsel der jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite ist nur unter ganz bestimmten Umständen möglich. Diese sind:

  • längere Krankheit
  • Hochschulwechsel.

Bitte sprechen Sie im Einzelfall unter Schilderung der konkreten Umstände umgehend mit dem Prüfungsausschuss.

2.4 Gestaltung

Die Vorgaben unterscheiden sich zwischen den Betreuenden auf Hochschulseite ggf. leicht. Bitte sprechen Sie daher auf jeden Fall rechtzeitig mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite. Richtwerte sind jedoch

  • 40 – 70 Seiten für eine Bachelorarbeit
  • 70 – 90 Seiten für eine Masterarbeit

Der Umfang umfasst den Hauptteil Ihrer Arbeit (reiner Textteil einschließlich Abbildungen) ohne Literaturverzeichnis, Anhänge und Erklärung.

Im Prinzip ist die Titelseite graphisch frei gestaltbar. Sie kann auch Unternehmenslogos enthalten.
In jedem Fall muss sie folgende Angaben umfassen:

  • Hochschule Darmstadt, Fachbereich Wirtschaft
  • Titel der Arbeit, ggf. Untertitel
  • Name, Vorname, Matr.Nr.
  • Referent/in, Korreferent/in
  • ggf.: erstellt bei Unternehmen XY
  • Bearbeitungszeitraum

Nein. Zwar gibt es in der Literatur zum Thema Arbeitsmethodik einige eher allgemeingültige Empfehlungen, beispielsweise, welche Schriftarten bzw. Zeilenabstände zu empfehlen sind oder dass sorgfältig zitiert werden und ein Literaturverzeichnis erstellt werden muss. Wichtig sind aber lediglich:

  • das Titelblatt (Hochschule Darmstadt, Fachbereich Wirtschaft, Titel der Arbeit, ggf. Untertitel, Name, Matr.Nr., Referent/in, Korreferent/in, ggf.: erstellt bei Unternehmen XY, Bearbeitungszeitraum)
  • ggf. Sperrvermerk
  • die Eidesstattliche Erklärung (eigenhändige Unterschrift bitte nicht vergessen!) - Ohne diese Erklärung kann die Arbeit NICHT angenommen werden! Bei Verstößen gegen diese Erklärung wird die Arbeit mit "nicht bestanden" bewertet!
  • in der Regel einseitiger Druck (es sei denn, Ihre Betreuenden auf Hochschulseite lassen zweiseitigen Druck zu)
  • Abgabe von zwei gedruckten und gebundenen Exemplaren + 1 elektronisches Exemplar (auf CD, USB-Stick oder direkt per Mail als pdf an die jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite)

In allen übrigen Aspekten der (graphischen) Gestaltung (auch des Einbandes usw.) sind Sie frei. Sprechen Sie jedoch bitte unbedingt mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite über diesen Punkt. In der Regel sprechen sich auch die beiden Betreuenden untereinander ab, auf was – themenabhängig – besonderen Wert gelegt werden soll/muss. Viele Fragestellungen sind so speziell, dass allgemeingültige Richtlinien zu einengend oder bürokratisch wären. Einige Professor*innen haben zudem eigene schriftliche Richtlinien. In diesen Richtlinien finden Sie entsprechende (allgemeine) Hinweise. Sprechen Sie diese Punkte daher frühzeitig an.

2.5 Bearbeitungsfristen & Verlängerung

Ja, die Bearbeitungszeit kann in Ausnahmefällen bis auf das Doppelte der ursprünglichen Bearbeitungszeit verlängert werden. Das muss der Prüfungsausschuss grundsätzlich genehmigen. Sie müssen hierzu rechtzeitig einen formlosen Antrag mit einer aussagekräftigen Begründung stellen. Hierzu stimmen Sie sich vor Vorlage des Verlängerungsantrags unbedingt rechtzeitig (ca. 3 – 4 Wochen vor Abgabe) mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite ab, die gegenüber dem Prüfungsausschuss (per Mail oder durch Unterschrift unter Ihren Antrag) ihre Zustimmung erklären. Bitte beachten Sie, dass es bei fehlender Zustimmung zu Verzögerungen kommen kann, die zu Ihren Lasten gehen.

So früh wie möglich, wenn Sie wissen, dass es Probleme geben könnte, in der Regel jedoch spätestens etwa drei bis vier Wochen vor Ablauf der Frist, denn dann können Sie absehen, wie lange Sie noch daran arbeiten müssen. Zudem stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag fristgerecht bearbeitet werden kann (siehe auch die vorausgehende Frage).
In sehr seltenen, gut zu begründenden Ausnahmefällen (plötzlich eintretende schwere Beeinträchtigungen in den letzten 5 Arbeitstagen vor der Abgabe) kann die Verlängerung auch kurzfristiger beantragt werden. In keinem Fall kann eine Verlängerung rückwirkend beantragt werden.
Ein auf Basis solcher Gründe kurzfristig gestellter Antrag auf Verlängerung, der nicht spätestens zwei Arbeitstage vor Ablauf der Bearbeitungsfrist vorgelegt wird, kann nicht mehr genehmigt werden.
In solchen kurzfristig auftretenden Fällen, die weniger zu inhaltlichen, als eher organisatorischen Problemen mit der Arbeit führen, kann die Arbeit bis Ablauf der Bearbeitungszeit zunächst auch ausschließlich elektronisch abgegeben werden, um die Frist zu wahren. Die gedruckte Arbeit muss dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt werden.
Im Zweifel wenden Sie sich in solchen kurzfristigen Fällen bitte grundsätzlich und unverzüglich (so früh wie möglich) direkt beim Prüfungsausschuss, um spätere Probleme wegen versäumter Abgabe zu vermeiden.

Als Gründe gelten grundsätzlich alle Hemmnisse, die Sie nicht zu vertreten haben, also Unfälle, Krankheiten, bestimmte Ereignisse im engen Familienkreis, beruflich bedingte Verhinderungen und Verzögerungen sowie Verzögerungen im Projekt, an dem Sie arbeiten. Im Zweifel ist der Grund zunächst Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite ausführlich darzulegen und dem Prüfungsausschuss gegenüber dann im Anschluss an das Gespräch mit den Betreuenden auf Hochschulseite ggf. durch geeignete Nachweise (Atteste, Bescheinigungen des Arbeitgebers) zu belegen. Der Prüfungsausschuss erfragt im Zweifel zudem benötigte Unterlagen. Sie beschleunigen jedoch das Verfahren und vermeiden Nachteile für sich, wenn sie so früh wie möglich alle notwendigen Schritte einleiten.

Sie müssen einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Dieser Antrag muss enthalten:

  • die Dauer der Verlängerung (Angabe der Dauer und von Start- und Enddatum)
  • Begründung (ggf. mit Nachweisen)
  • eigenhändige Zustimmung der jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite auf Ihrem Antrag oder eine entsprechende Mail der Betreuenden auf Hochschulseite.

2.6 Bewertung & Gutachten

Nein. Bitte sprechen Sie diesen Punkt mit Ihrer/Ihrem Betreuenden auf Hochschulseite ab. Grundsätzlich ist für die Bewertung aus betrieblicher Sicht jedoch wichtig, in wie weit die Ergebnisse für das Unternehmen nutzbar sind. In welchem Umfang zusätzlich wissenschaftliche Aspekte von Unternehmensseite gewürdigt werden, ist unter anderem auch von der Themenstellung abhängig. Hilfreich ist, wenn sich die Betreuenden zu Beginn der Bearbeitungszeit über die Zielsetzung der Arbeit selbst und spätestens nach Abgabe/im Vorfeld des Kolloquiums auch über die Schwerpunktsetzung bei der Bewertung verständigen.

Nein. Das müssen nur die Betreuenden auf Hochschulseite. Die betrieblichen Betreuenden können jedoch in Absprache mit den Betreuenden auf Hochschulseite eine aus ihrer Sicht geeignete Dokumentation anfertigen, um die betriebliche Note auch später noch sicher begründen zu können. Hierzu können die Betreuenden auf Hochschulseite Vorlagen zur Verfügung stellen oder es können Vorlagen aus anderen Hochschulen genutzt werden, an denen die betrieblich Betreuenden schon einmal Abschlussarbeiten betreut haben.

2.7 Abgabe

Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn diese fristgerecht in digitaler Form per E-Mail als PDF-Dokument an das Prüfungssekretariat, Referent/Referentin und Korreferent/Korreferentin gesendet wird. Eine Printversion ist spätestens 14 Tage nach Ablauf der vorliegenden Abgabefrist der Abschlussarbeit im Sekretariat abzugeben oder per Post zuzusenden. Weitere Printversionen sind bei Bedarf bei Referent/Referentin und Korreferent/Korreferentin abzugeben.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Abgabe der Printversion im Sekretariat aufgrund der aktuellen Pandemielage zur Zeit nicht sichergestellt werden kann. Daher sollte die Zusendung gegenwärtig ausschließlich per Post erfolgen. 

Die Arbeit gilt in einem solchen Fall dann leider als nicht bestanden. Sie darf nicht angenommen und nicht bewertet werden. Das Kolloquium (sofern bereits geplant) findet dann ebenfalls nicht statt.

Die Arbeit gilt in diesem Fall leider als nicht bestanden. Ein solcher Verlust auf dem Postweg geht zu Lasten des Versenders (§ 12 Abs. 6 BBPO 2018).

Wenn die Abgabe auf einen Sonn- und Feiertag fällt, geben Sie die Arbeit am nächstfolgenden Werktag bis 12 Uhr ab. Zusätzlich können Sie die Arbeit auch per Mail (pdf) an Ihren Betreuenden auf Hochschulseite senden. Ist die Hochschule am nächstfolgenden Werktag geschlossen (etwa zwischen Weihnachten und Neujahr), erfolgt die Abgabe zum nächstmöglichen Termin, an dem die Hochschule wieder geöffnet hat. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ab welchem Datum die ZOE WBDS dann wieder besetzt ist.

2.8 Kolloquium

Das Kolloquium und die Abschlussarbeit sind 1:3 gewichtet, d.h., das Kolloquium zählt 25 Prozent.

In der Regel dauert ein Kolloquium bei Bachelor-Arbeiten ca. 1 Stunde, bei Master-Arbeiten ca. 90 Minuten. Davon sind 20 Minuten (Bachelor) bzw. 40 Minuten (Master) Vortrag. Im Anschluss erfolgt eine Diskussions- und Fragerunde mit nicht festgelegter Länge sowie die Beratung über die Note.

Was genau im Kolloquium vorgetragen werden soll, klären Sie bitte mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite. In der Regel geht es jedoch darum, Zielsetzung, gewählte Methodik und vor allem Ergebnisse, Handlungsempfehlungen und eine kritische Reflexion in den Vortrag aufzunehmen.

Tragen Sie vor einer größeren Runde im Unternehmen vor, ist eine Management-orientierte Präsentation (z.B. ohne Vorstellung des Unternehmens) sinnvoll. Einzelheiten klären Sie bitte stets rechtzeitig mit Ihren Betreuenden auf beiden Seiten.

Ja. Das Kolloquium ist hochschulöffentlich, es dürfen daher prinzipiell alle Angehörigen der Hochschule teilnehmen. Häufig wird der Zuhörerkreis jedoch eingeschränkt (Sperrvermerk in der Abschlussarbeit). Insbesondere bei Abschlussarbeiten in Unternehmen könnten Sie alle Interessierten einladen. Dies ist es für Sie eine exzellente Übung, vor einer größeren Runde Interessierter vorzutragen, ggf. sogar vor dem Management. Die Entscheidung, wer zusätzlich zu Ihren beiden Betreuenden teilnimmt, liegt jedoch ausschließlich bei Ihnen. Sie können die Hochschulöffentlichkeit oder sonstige Zuhörende ausschließen. Bitte klären Sie diese Fragen rechtzeitig mit Ihren beiden Betreuenden.

Das Kolloquium ist grundsätzlich hochschulöffentlich. Es kann daher sowohl an der Hochschule, als auch im Unternehmen stattfinden. Sie können die Hochschulöffentlichkeit aus wichtigem Grund (Sperrvermerk) ausschließen. Bitte klären Sie diese Fragen rechtzeitig mit Ihren beiden Betreuenden.

Das Kolloquium findet in der Regel nach Abgabe der Arbeit und einer Korrekturzeit von ca. 2 - 6 Wochen statt. In Einzelfällen kann das Kolloquium mit dem Tag der Abgabe der Arbeit zusammenfallen bzw. wenige Tage vor Abgabe oder nach Abgabe stattfinden, wenn das Semesterende naht (siehe oben).

Den Termin legen Sie gemeinsam mit Ihren beiden Betreuenden fest. Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Bitte beachten Sie jedoch die Semestergrenzen 31.3 und 30.9.

Wenn Sie noch immer im Ausland sind, wird das Kolloquium mit Hilfe einer Videokonferenz durchgeführt.

Ja. Zur Anmeldung der Abschlussarbeit müssen Sie nicht alle übrigen Module bestanden haben. Daher ist das stets unabhängig davon. In diesen Fällen gilt das jeweils letzte Klausurdatum im Zeugnis als letztes Prüfungsdatum (und damit Zeugnisdatum) und nicht das Kolloquium.

2.9 Sperrvermerk, Geheimhaltungsfragen

Nein, es kann aber in der Regel ein dem folgenden Text ähnlicher Wortlaut genutzt werden: „Diese Arbeit enthält vertrauliche interne Informationen der „XYZ GmbH“. Ihr Inhalt ist daher ausschließlich den Gutachtern zugänglich zu machen. Sie darf als Ganzes oder in Teilen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Autorin/des Autors/der „XYZ GmbH“ an Dritte weitergeben, vervielfältigt oder elektronisch gespeichert werden.“
Ggf. können auch Ihre betrieblich Betreuenden oder die Rechtsabteilung Ihres Unternehmens weiterhelfen. Klären Sie diesen Punkt bitte rechtzeitig vor Abgabe.

In einem solchen Fall können die jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite eine Geheimhaltungsvereinbarung (Non Disclosure Agreement, NDA) mit dem Unternehmen abschließen. Partner sind dabei das Unternehmen und die/der Betreuende. Eine Vorabprüfung durch das Team der Weiterbildung oder den Prüfungsausschuss findet nicht statt. Die Geheimhaltungsvereinbarung ist vollkommen unabhängig von Ihrer Anmeldung zu Projekten oder der Abschlussarbeit und wird zwischen Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer und dem Unternehmen abgeschlossen. Sie sollte daher direkt an Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer versandt werden. Insbesondere unterzeichnet auch niemand für die Hochschule, denn gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 HHG nehmen die Professor*innen ihre Aufgaben selbständig wahr.  Bitte beachten Sie, dass das Justitiariat der Hochschule diese Vereinbarung auf Anfrage Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers auf Hochschulseite prüfen kann, ggf. werden Änderungen notwendig. Kalkulieren Sie dies abhängig von den Vorstellungen Ihres Unternehmens ggf. bei Ihren zeitlichen Planungen mit ein. Häufig genügt es den Unternehmen jedoch, wenn das Dokument von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer unterschrieben und entweder als Scan zurückgemailt oder mit der Post im Original zurückgesandt wird.

In der Regel auf der Titelseite oder auf einer der ersten Seiten, vor dem Inhaltsverzeichnis.

2.10 Ehrenwörtliche Erklärung

Die ehrenwörtliche Erklärung ist zentraler Bestandteil jeder schriftlichen Ausarbeitung. Fehlt sie, kann die Ausarbeitung mit „nicht bestanden“ bewertet werden. Sie lautet:

„Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig erstellt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet habe. Soweit ich auf fremde Materialien, Texte und Gedankengänge zurückgegriffen habe, enthalten meine Ausführungen vollständige und eindeutige Verweise auf die Urheber und Quellen. Alle weiteren Inhalte der vorgelegten Arbeit stammen von mir im urheberrechtlichen Sinn, soweit keine Verweise und Zitate erfolgen. Diese Arbeit ist in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt worden.
Mir ist bekannt, dass ein Täuschungsversuch vorliegt, wenn die vorstehende Erklärung sich als unrichtig erweist.“

Den Text für die ehrenwörtliche Erklärung finden Sie auch in der BBPO (§ 12). Bitte beachten Sie jedoch, dass sich aufgrund neuer rechtlicher Regelungen der Text ändern kann, ohne dass dies in der aktuellen Fassung der BBPO korrigiert wird. Hier in der FAQ-Liste finden Sie stets die aktuellste Fassung.

2.11 Zeugnis & Bescheinigungen

In der Regel wird das Zeugnis innerhalb von 4-8 Wochen ausgestellt. Sie erhalten dann Nachricht vom Prüfungsamt. Unter bestimmten Umständen (etwa während der vorlesungsfreien Zeit) kann sich die Ausstellung verzögern.

Wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss. Geben Sie unbedingt an, was nicht korrekt ausgewiesen ist und wann Sie die betreffende Leistung bei wem abgelegt haben.

Wenden Sie sich bitte an die ZOE WBDS. Es gibt spezielle Bescheinigungen, die Ihnen ausgestellt werden können. Sie bestätigen, dass alle Prüfungsleistungen erfolgreich abgelegt worden sind.

3. Praxisprojekte (Bachelor/Master dual)

3.1 Vorbereitung & Anmeldung

In der Regel sprechen Sie im vorausgehenden Semester von Ihnen favorisierte Betreuende auf Hochschulseite an und klären auch die Themenstellung. Finden Sie niemanden, der Sie betreuen möchte, wenden Sie sich bitte an die Studiengangsleitung. Die Betreuung der Praxisprojekte im 1. Semester IBWL B.Sc. übernimmt derzeit im Rahmen der Einführung in das Studium Herr Prof. Engelstätter.

Nein. Die Anmeldung in HIS geschieht durch die ZOE WBDS, sobald sie dort die Anmeldeformulare einreichen. Bitte reichen Sie die Anmeldeformulare frühzeitig ein. Rückwirkende Anmeldungen sind problematisch. Bitte suchen Sie dazu auch rechtzeitig nach einer Betreuerin/einem Betreuer auf Hochschulseite und legen Sie ihr/ihm die Anmeldung zur Unterschrift vor.

Nein. Genau wie das Projekt selbst melden Sie sich mit Abgabe Ihres Anmeldebogens automatisch auch für diese Leistung an. Sie können einfach einen Termin mit Ihren beiden Betreuenden festlegen.

3.2 Betreuung

Ja. Im dualen Studiengang ist die Kooperation zwischen Hochschule und Unternehmen ausdrücklich vereinbart, ein inhaltlicher/fachlicher Austausch zwischen den Betreuenden auf Hochschulseite und dem Unternehmen ist zentraler Bestandteil.

Alle Professorinnen und Professoren des Fachbereichs Wirtschaft sowie derjenigen Fachbereiche, die Lehre in die IBWL „importieren“ (z.B. GW) sowie alle Lehrbeauftragten, die für das Semester, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, einen Lehrauftrag haben.

Die betrieblich Betreuenden sollen Ihnen den Zugang zu Informationen ermöglichen und für Ihre Fragen ein offenes Ohr haben. Zudem sollen sie mit Ihnen (und Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite) die Gliederung Ihrer Ausarbeitung besprechen und Ihnen Feedback geben. Wie viel Zeit dafür vorgesehen ist, liegt im Ermessen der Beteiligten, eine Vorgabe von Seiten der Hochschule gibt es dafür nicht. Allerdings sollen sie Ihren Arbeitsfortschritt aktiv unterstützen. Fordern Sie ggf. die Mitwirkung ein. Im Zweifel wenden Sie sich zunächst an Ihre jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite, die ein klärendes Gespräch führen können und – wenn das nicht hilft – an den Prüfungsausschuss, um über geeignete Maßnahmen beraten zu können.
Nach Abgabe Ihrer Projektdokumentation lesen Ihre jeweiligen betrieblich Betreuenden Ihre Arbeit durch und bewerten sie in Rücksprache mit Ihren Betreuenden auf Hochschulseite. Bei der Präsentation sind beide anwesend. Das von beiden Betreuenden gemeinsam ausgefüllte Notenblatt leiten die Betreuenden auf Hochschulseite an die ZOE WBDS weiter.

Sie kontaktieren umgehend Ihre jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite und den Prüfungsausschuss. Ihre Arbeit können Sie jedoch unterdessen fortsetzen.

Falls es auf Seiten des Unternehmens erhebliche, begründbare und nachvollziehbare Probleme gibt, die auch kein klärendes Gespräch der Betreuenden untereinander lösen können, kann nach Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss einem Wechsel zugestimmt werden. Bitte sprechen Sie in solchen Fällen umgehend mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite, die dann den Prüfungsausschuss kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ein Wechsel der Betreuenden auf Hochschulseite ist nur unter ganz bestimmten Umständen möglich. Diese sind:

  • längere Krankheit
  • Hochschulwechsel.

Bitte sprechen Sie im Einzelfall unter Schilderung der konkreten Umstände umgehend mit dem Prüfungsausschuss.

3.3 Gestaltung Dokumentation

Die Anforderungen weichen zwischen den Betreuenden auf Hochschulseite unter Umständen leicht ab. Sprechen Sie daher in jedem Fall rechtzeitig mit Ihren jeweiligen Betreuenden. In der Regel sind jedoch zwischen 20 (5 CP (B.Sc.) / 6 CP (M.Sc.)) und 30 Seiten (10 CP (B.Sc.) /12 CP (M.Sc.)) üblich.

Nein. Zwar gibt es in der Literatur zum Thema Arbeitsmethodik einige eher allgemeingültige Empfehlungen, beispielsweise, welche Schriftarten bzw. Zeilenabstände zu empfehlen sind oder dass sorgfältig zitiert werden und es ein Literaturverzeichnis erstellt werden muss. Wichtig sind aber lediglich:

  • das Titelblatt (Hochschule Darmstadt, Fachbereich Wirtschaft, Titel der Arbeit, ggf. Untertitel, Name, Matr.Nr., Referent, Korreferent, erstellt bei Unternehmen XY, Bearbeitungszeitraum)
  • ggf. Sperrvermerk
  • die Eidesstattliche Erklärung (eigenhändige Unterschrift bitte nicht vergessen!) - Ohne diese Erklärung kann die Arbeit NICHT angenommen werden! Bei Verstößen gegen diese Erklärung wird die Arbeit mit "nicht bestanden" bewertet!
  • in der Regel einseitiger Druck (es sei denn, Ihre jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite lassen zweiseitigen Druck zu)

In allen übrigen Aspekten der (graphischen) Gestaltung (auch des Einbandes usw.) sind Sie frei. Sprechen Sie jedoch bitte unbedingt mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite über diesen Punkt. Sie können auch festlegen, dass eine elektronische Abgabe (als pdf mit eingescannter eidesstattlicher Erklärung) ausreichend ist.

Die elektronische Abgabe ist möglich, jedoch sollten Sie diesen Punkt mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite klären. Manchmal wird die elektronische, manchmal die Papierform bevorzugt.

3.4 Bearbeitungsfrist & Termine

In der Regel beginnen Sie nach Abstimmung der inhaltlichen Ausrichtung und einer ersten Gliederung in Abstimmung mit Ihren Betreuenden auf Hochschul- und Unternehmensseite.

Ja. In der Regel schließen Sie die Arbeiten an der Dokumentation im Anschluss an das Projekt innerhalb des Semesters ab, in dem Sie mit dem Projekt begonnen haben. In Ausnahmefällen können Ihre Betreuenden auf Hochschulseite eine abweichende Regelung vor oder während der Projektlaufzeit mit Ihnen treffen. Dies betrifft insbesondere:

  • besonders komplexe Fragestellungen (mit Betreuenden auf Hochschulseite vereinbart)
  • Schwierigkeiten im Projektverlauf, die Sie nicht zu vertreten haben (ggf. schriftlicher Nachweis durch das Unternehmen oder Gespräch der beiden Betreuendem untereinander)
  • Arbeitgeberwechsel während des Semesters/Projekts (geeignete Nachweise wie Arbeitsvertrag)
  • Krankheit (Attest)

Bitte sprechen Sie besondere Ereignisse/Probleme so früh wie möglich gegenüber Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite an.

Den Termin legen Sie gemeinsam mit Ihren beiden Betreuenden fest. Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Bitte beachten Sie jedoch die Semestergrenzen 31.3 und 30.9.

Bitte sprechen Sie diesen Punkt unbedingt gegenüber Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite an, damit rechtzeitig nach einer Lösung gesucht werden kann. Prinzipiell sind Verzögerungen bei diesen Prüfungsleistungen kein Ausschlussgrund („nicht bestanden“), da die BBPO keine Regelungen dafür enthält. Dennoch ist es im Interesse aller, wenn die Arbeiten vereinbarungsgemäß abgeschlossen werden.

3.5 Bewertung

Das kann daran liegen, dass die Note von Ihrem Betreuenden auf Hochschulseite noch nicht weitergemeldet wurde oder dass es z.B. urlaubs- oder krankheitsbedingt zu Verzögerungen bei der Eintragung gekommen ist. Bitte geben Sie allen Beteiligten noch Zeit. Sollte die Note sechs Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse durch die Betreuenden bzw. nach Abgabe des Berichts bzw. dem Präsentationstermin immer noch nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.

Sie können es, wie jede andere Prüfung zweimal wiederholen, jedoch mit jeweils neuem Thema.

3.6 Sonstiges

Unter bestimmten Umständen ist das möglich. Klären Sie dazu die fachlichen Aspekte rechtzeitig vor Anmeldung mit Ihren jeweiligen Betreuenden auf Hochschulseite, die zustimmen oder ablehnen und im Zweifel den Prüfungsausschuss informieren. Bei einer Zusammenfassung sind die Projekte dennoch getrennt anzumelden und werden auch getrennt benotet (i.d.R. mit der gleichen Note).

4. Zusätzliche Module & Wahlpflichtmodule

Ja, das ist jederzeit möglich. Sie können prinzipiell JEDES an der Hochschule Darmstadt angebotene Modul belegen, sofern nicht im Einzelnen Bestimmungen oder das fehlende Einverständnis des betreffenden Lehrenden dem entgegenstehen. Erkundigen Sie sich bitte einfach vorher beim zuständigen Fachbereich bzw. dem Lehrenden und dem Prüfungsausschuss unter Angabe der gewünschten Veranstaltung. Ein zusätzlich belegtes Modul kann ggf. als Wahlpflichtmodul anerkannt werden, wenn Sie noch Wahlpflichtmodule besuchen müssen. Sprechen Sie in einem solchen Fall bitte vorher mit dem Prüfungsausschuss.

Diese CP gehen nicht verloren. Sie werden separat ausgewiesen und können später bei Bewerbungen mit angegeben werden, etwa wenn Sie in einem Master-Studiengang an einer anderen Hochschule mit Eingangsvoraussetzung 210 CP weiter studieren wollen, weil der IBWL-Bachelor regulär nur 180 CP umfasst (für ein Studium im MBA an der Hochschule Darmstadt gelten spezielle Bedingungen).

Ja, auch das ist jederzeit möglich. Die Module und Noten werden separat ausgewiesen. Sie müssen sich jedoch VOR der ersten Schwerpunktklausur entscheiden, welcher Schwerpunkt später ins Zeugnis eingehen und welcher separat ausgewiesen werden soll.

Gar nichts. Es steht Ihnen dann frei, sie einfach nochmals abzulegen. Auch nach dreimaligem Nichtbestehen verlieren Sie Ihren Prüfungsanspruch im Studiengang nicht.

Nein, Sie müssen vorab (VOR der ersten Schwerpunktklausur) angeben, welcher Schwerpunkt im Zeugnis zur Gesamtnotenberechnung aufgenommen werden soll.

Überhaupt nicht. Sie haben keinerlei Einfluss auf Ihre Gesamtnote. Sie werden aber auf einem getrennten Zertifikat, das Zeugnisstandards entspricht, mit Note und CP ausgewiesen. Ausnahmen bilden anerkannte Wahlpflichtmodule (s.o.).

Weil auf dem Vordruck dafür in der Regel kein Platz mehr frei ist. Deshalb erhalten Sie – von einigen Ausnahmen abgesehen, in denen der Platz auf dem Zeugnis ausreicht – ein separates Zertifikat, das Zeugnisstandards entspricht. CP und Noten werden ausgewiesen.

Das müssen Sie VOR der ERSTEN Prüfungsleistung in einem Wahlpflichtmodul in der ZOE WBDS und/oder beim Prüfungsausschuss formlos anzeigen (z.B. per Mail). Fehlt diese Anzeige, wird nach dem Datum der ersten Prüfungsleistung entschieden.

Ja, auch nach der letzten Prüfungsleistung dürfen Sie zusätzliche, nicht Abschlussnoten-relevante freiwillige Prüfungsleistungen ablegen, solange diese Leistungsnachweise IM LAUFENDEN Semester erbracht werden (da Sie für den Rest des Semesters immatrikuliert bleiben). Eine Rückmeldung in das folgende Semester ist jedoch nicht mehr möglich und damit auch nicht das Ablegen von weiteren Prüfungen.

Nein, Sie können alle Module, die in allen Fachbereichen unserer Hochschule angeboten werden, belegen. Allerdings müssen Sie vorab mit der/dem Lehrenden klären, ob eine Belegung möglich ist. Erst wenn diese Erlaubnis vorliegt, kann das Modul später mit einer Prüfung beendet und anerkannt werden.

5. Zulassung zum Studium (alle Studiengänge)

Die notwendigen Bedingungen finden Sie in der für Ihren Studiengang gültigen BBPO unter § 6 sowie für Master in der BBZM für Ihren Studiengang. In Zweifelsfragen kontaktieren Sie bitte den Prüfungsausschuss.

6. Immatrikulation (Bachelor berufsbegleitend)

Sie müssen neben einer gültigen HZB gem. § 54 HHG das erfolgreiche Bestehen aller Module der ersten beiden Semester sowie 120 CP aus Modulen der ersten 6 Fachsemester nachweisen.
Ausnahme: Zum Erreichen der 120 CP können auch (und ausschließlich) Leistungen aus Wahlpflichtmodulen des 7. und 8. Semesters gezählt werden, da der Fachbereich nicht immer sicherstellen kann, dass ein bestimmtes, für Sie interessantes Wahlpflichtmodul jedes Semester angeboten wird.

Ehe Sie immatrikuliert werden können, müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachweisen. Es besteht die Möglichkeit, eine hierfür zugeschnittene Prüfung in Frankfurt abzulegen. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Frau Karin Götz, Student Service Center, Telefon: (06151) 16 – 38938, E-Mail: karin.goetz@h-da.de.

Darüber hinaus besteht unter Umständen die Möglichkeit, an einem Modellversuch des HMWK teilzunehmen. Dieser Modellversuch gilt für alle Bewerber, die folgende Voraussetzungen erfüllen: mittlere Reife sowie eine dreijährige Ausbildung, abgeschlossen nach dem 01.01.2011 mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser. Wichtig in diesem Kontext ist auch, dass alle beruflich Qualifizierten, die am Modellversuch teilnehmen, Ihre Leistungen im Studium mit einer bestimmten Anzahl an CPs nachweisen bzw. vorlegen müssen. Hierzu müssen Sie eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben.

Unter https://h-da.de/studium/studienangebot/studium-ohne-abi/?L=0 gibt es einen Überblick zu dem Punkt „Studieren ohne Abitur“. Falls Sie zur Zielgruppe des Modellversuchs gehören, sprechen Sie bitte gleich zu Beginn des ersten Semesters mit Frau Götz. Sie erhalten dann entsprechende Hinweise von ihr zu den Möglichkeiten.

Wenn Sie keine allgemeine Hochschulreife erworben haben oder sich aus anderen Gründen unsicher sind, ob Ihr Abschluss als HZB-Äquivalent gilt, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Frau Karin Götz, Student Service Center, Telefon: (06151) 16 – 8938, E-Mail: karin.goetz@h-da.de. Bitte bringen Sie zu einem Gesprächstermin auch Ihre Zeugnisse und sonstige Unterlagen mit, damit ggf. überprüft werden kann, ob Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Eventuell können Sie auch am Modellversuch des HMWK teilnehmen (siehe vorausgehende Frage).

Für alle Fragen rund um die Zulassung/Immatrikulation steht Frau Karin Götz, Student Service Center, Telefon: (06151) 16 – 8938, E-Mail: karin.goetz@h-da.de zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an sie.

7. Anerkennungen

Nicht grundsätzlich. Nur in besonderen Ausnahmefällen können weit verbreitete internationale Zertifizierungen anerkannt werden, etwa eine CISA-Zertifizierung für ein Wahlpflichtmodul zum Themenkomplex „IT-Revision“ oder eine PMP-Zertifizierung für „Projektmanagement“. Über solche Ausnahmefälle entscheidet stets der Prüfungsausschuss. Bitte wenden Sie sich frühzeitig formlos an den Prüfungsausschuss.

Nein. Anerkannt werden unter bestimmten Bedingungen lediglich einzelne Module aus Weiterbildungen und Meisterkursen (eingestuft nach DQR 6 und 7). Bitte sprechen Sie diesen Punkt bei Ihrer Bewerbung frühzeitig an, falls Sie entsprechende Qualifikationen besitzen.

Unter bestimmten Umständen ja. Bitte sprechen Sie diesen Punkt bei Ihrer Bewerbung frühzeitig an, falls Sie entsprechende Qualifikationen besitzen. Es kann dann geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang Anerkennungen möglich sind.

Ja, und zwar sowohl dann, wenn das vorherige Studium abgeschlossen wurde, als auch, wenn Sie es nicht mit einem Abschluss beendet haben.
Wichtig:

  • Als Pflichtmodul muss das anzuerkennende Modul einem Modul aus dem Studienprogramm entsprechen.
  • Als Wahlpflichtmodul angerechnet werden kann alles, was es bei uns an der Hochschule in der Lehre auch gibt (egal in welchem Fachbereich).

Sie müssten also prüfen, ob und wenn ja welche Ihrer vorausgehenden Leistungen auch hätten an der h-da erbracht werden können. Für solche Module mit entsprechendem CP/SWS-Äquivalent (oder mehr) können Sie Anträge zur Anerkennung stellen.
Im Regelfall können nur Module von Studiengängen auf dem gleichen Kompetenzniveau (Bachelor für Bachelor, Master für Master) anerkannt werden. Bitte legen Sie im Idealfall bereits bei Ihrer Bewerbung alle nötigen Unterlagen vor:

  • Je Kurs einen Anerkennungsantrag
  • aussagekräftige Modulbeschreibung mit Eindruck der PO-Version bzw. Bestätigung der anderen Hochschule, dass die Modulbeschreibung zur jeweiligen PO-Version, in der Sie studiert haben, gehört
  • ggf. Skripte oder andere Unterlagen, die Aussagen über den Inhalt des Kurses machen können, falls keine Modulbeschreibung vorliegt. Die Unterlagen müssen Angaben zum Semester enthalten, in dem Sie den Kurs belegt haben.
  • Eine beglaubigte Kopie der Leistungsübersicht bzw. des Zeugnisses. Neben der Note müssen die SWS und die Credit Points des jeweiligen Kurses aufgeführt sein. Bitte reichen Sie keine Originale ein, Sie können jedoch Originale mitbringen, von denen wir dann Kopien erstellen.

Möglicherweise ja. Die Prüfung der Äquivalenz und die darauf aufbauende Anerkennung wird vom Sprachenzentrum durchgeführt und die Note dem Prüfungsausschuss mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass eine individuelle Prüfung unumgänglich ist, da die Zertifikate-Anbieter in unregelmäßigen Abständen die Bedingungen für den Erwerb ändern und dies bei der Umrechnung in unser Notensystem aus Gründen der Gleichbehandlung berücksichtigt werden muss. Bitte beachten Sie auch, dass nicht alle Sprachzertifikate anerkannt werden können oder das in bestimmten Fällen früher anerkannte Zertifikate wegen Änderungen im Zertifizierungsverfahren nun nicht mehr anerkannt werden können. Auskünfte über die Anerkennung und die voraussichtliche Note erteilt das Sprachenzentrum, bei Bedarf auch VOR Einreichung des offiziellen Anerkennungsantrags. Sie haben dann die Wahl, ob Sie Ihr Zertifikat anerkennen lassen wollen oder den regulären Sprachkurs belegen.

Nein, das ist nicht möglich, da dieses Verfahren einem "Freischuss" gleichkäme, der nicht erlaubt ist. Sie müssen sich also im Voraus festlegen: entweder Kurs und Prüfung, oder Anerkennung.

Nein. Sobald Sie sich entschieden haben, einen Antrag zu stellen, wird bei positiver Entscheidung die betreffende Note übernommen.

Das ist nicht möglich. Sie müssen sich zwischen der Anerkennung und dem regulären Kursbesuch entscheiden.

Eine Anerkennung ist nicht möglich. Ein Praxisprojekt ist wesentlicher Bestandteil des dualen Studiums und daher in enger Abstimmung mit Ihrem Betreuenden auf Hochschulseite und Ihrem betrieblich Betreuenden durchzuführen. Bei einer Anerkennung einer solchen Leistung ist eine Prüfung auf Äquivalenz des zu erreichenden Kompetenzniveaus nicht möglich, da keine Informationen zur tatsächlichen Durchführung und zu den Randbedingungen sowie Ihrer persönlichen Leistung im Praxisprojekt mehr vorliegen. Eine schriftliche Dokumentation der Abläufe/Inhalte reicht hierzu nicht aus.

Nein. Das entspricht nicht dem Charakter des Praxisprojekts im dualen Studiengang.

Nein, das ist aufgrund des nicht zueinander passenden Kompetenzniveaus der Studiengänge nicht vorgesehen.

Lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen kann im Einzelfall davon abgewichen werden. Hintergrund ist ein Beschluss der Akkreditierungskommission bereits aus dem Jahr 2010 zur Auslegung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Dort ist festgelegt, dass eine Verwendung von Modulen aus Bachelorstudiengängen nur ausnahmsweise zulässig ist, wenn ein Teilqualifikationsziel, das mit der erfolgreichen Belegung des jeweiligen Moduls erreicht wird, in adäquater Weise dem Erreichen des Gesamtqualifikationsziels des Masterstudiengangs dient. Dies gilt sowohl für konsekutive, als auch für weiterbildende Masterstudiengänge. Neben einer erfolgreichen inhaltlichen Prüfung auf Übereinstimmung des Kompetenzniveaus auf Basis der vorliegenden Modulhandbücher ist eine solche Anerkennung in Ausnahmefällen daher im IBWL-Master nur dann überhaupt möglich, wenn SWS- und CP-Werte des anzuerkennenden Moduls mindestens den Werten des Moduls aus dem IBWL-Masterstudiengang entsprechen. Zudem muss das anzuerkennende Modul aus den letzten beiden Fachsemestern des Bachelor-Studiengangs und aus einer fachlichen Vertiefung/Spezialisierung o.ä. stammen bzw. grundlegende Inhalte entsprechend vertiefen.
Auszuschließen ist dagegen die Doppelverwendung von Modulen in den inhaltlich aufeinander aufbauenden Teilbereichen des Studiengangs. Im Übrigen gilt: Das im Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse für die jeweilige Abschlussstufe definierte Qualifikationsniveau muss gewahrt werden.

8. Summer / Winter School

Alle Studierenden (IBWL Bachelor, IBWL Master, MBA) können jeweils geeignete Summer Schools belegen. Wo die Belegung nicht im Studienplan vorgesehen ist, kann eine Summer/Winter School als Wahlpflichtmodul belegt werden.

Grundsätzlich sind Sie bei der Wahl nicht auf bestimmte Hochschulen festgelegt. Einige unserer Partnerhochschulen (siehe www.fbw.h-da.de) bieten ggf. solche Schools an, wenn Sie aber an einem Programm einer anderen Hochschule interessiert sind, wenden Sie sich bitte mit dem Programm an den Prüfungsausschuss. Er prüft es auf Eignung, damit es später problemlos anerkannt werden kann.

Summer Schools in Europa kann man recherchieren auf:

https://www.summerschoolsineurope.eu (für Europa)

https://www.academiccourses.com/Summer-courses/Business-Studies/USA/ (für USA)

https://www.academiccourses.com/Summer-courses/ sowie https://www.ieconline.de/studienprogramme/detail-studienprogramm/summer-school.html (weltweit)

Es ist durchaus möglich, dass Hochschulen im Sommer und im Winter thematisch unterschiedliche Kurse anbieten. Es lohnt immer einen Blick auf die jeweiligen Angebote.

Meist fallen die Angebote im Sommer auf die vorlesungsfreie Zeit bei uns. Allerdings ist das nicht immer vollständig sichergestellt. Es kann zu Überschneidungen mit dem Lehrveranstaltungszeitraum kommen. Solche Überschneidungen sind auch im Winter möglich und ggf. wahrscheinlicher, da wir nur über Weihnachten/Neujahr eine Veranstaltungspause haben. Bitte informieren Sie sich für Ihre Studienplanung rechtzeitig über die Termine bei der Hochschule Ihrer Wahl.

Häufig erhalten Sie Urkunden oder Zeugnisse, oder auch Dokumente, die einem Transcript of Records ähnlich sind. Die Form der Bescheinigung ist nicht standardisiert. Wichtig für die spätere Anerkennung: Aus den Unterlagen müssen der Umfang der Veranstaltung und eine Note hervorgehen.

Im Regelfall ja. Angebote, denen wir zustimmen, beinhalten solche Prüfungen in irgendeiner Form. Dies ist wichtig, weil daraus die Note für Ihre Anerkennung abgeleitet wird.

Manche Hochschulen weisen den Aufwand in CP aus, das muss jedoch nicht zwingend sein. Im Rahmen der Anerkennung erhalten Sie jedoch grundsätzlich die bei uns für das Modul vergebenen CP.

Der CP-Umfang muss nicht zwingend identisch sein. Entscheidend ist die vermittelte Kompetenz. In solchen Zweifelsfällen legen Sie bitte alle Informationen zum Programm rechtzeitig dem Prüfungsausschuss zur Begutachtung vor. Sollte es tatsächlich keine ausreichende Äquivalenz geben, sind kleine Zusatzleistungen (z.B. ein Bericht über den Aufenthalt, eine kleine Hausarbeit zu einer bestimmten Fragestellung o.ä.) denkbar, die durch eine(n) Lehrende(n) an unserem Fachbereich vergeben werden. Dies würden wir vorab mit Ihnen klären.

Wenn aus einer solchen Beurteilung Ihre Leistung durch entsprechende Formulierungen abgeleitet werden können, kann daraus eine Note festgelegt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine feine Differenzierung nicht möglich ist, es werden dann ganze Noten (1 – 4) vergeben.

Das ist abhängig vom jeweiligen Angebot. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Sie können beliebig viele Schools belegen. Anerkannt werden kann jedoch nur die im Curriculum vorgesehene School. Alle weiteren Schools bereichern Ihren Lebenslauf. Auf Anfrage können sie als Zusatzleistungen nachrichtlich ins Zeugnis aufgenommen werden, wenn der Prüfungsausschuss das Angebot im Vorfeld als geeignet eingestuft hat.

Ja, im Gegensatz zu „normalen“ Wahlpflichtmodulen, bei denen vorher festgelegt werden muss, welches Modul in die Notenberechnung eingeht, räumen wir bei Auslandsengagements eine spätere Wahlfreiheit ein. Grund hierfür ist der im fremdsprachlichen Umfeld bestehende erhöhte Schwierigkeitsgrad.

9. Auslandsaufenthalt

Selbstverständlich. Bitte wenden Sie sich in allen Fragen rund um ein Auslandssemester an den an den Auslandsbeauftragten für die Weiterbildungsstudiengänge (aktuell Prof. Schellhase). Zentrale Vereinbarung ist das Learning Agreement, das sie mit dem Auslandsbeauftragten abschließen. Es legt fest, welche Module Sie im Ausland belegen und welche Optionen Sie hinsichtlich einer Anerkennung nach Ihrer Rückkehr haben. Der Prüfungsausschuss übernimmt dann die von Ihnen gewählte Option in Ihre übrigen Prüfungsleistungen.

Nein, Bei Leistungen, die im Ausland im Rahmen solcher Vereinbarungen erworben wurden, haben Sie später ein Wahlrecht. Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch.

Kontakt

Vorsitzender Prüfungsausschuss

Prof. Dr. Johanna Bucerius

+49.6151.533-69283
johanna.bucerius@h-da.de

Prof. Dr. Johanna Bucerius

+49.6151.533-69283
johanna.bucerius@h-da.de

Prof. Dr. Matthias Knoll

+49.6151.533-68501
matthias.knoll@h-da.de

Prof. Dr. Anke Kopsch

+49.6151.533-68385
anke.kopsch@h-da.de

Prof. Dr. Christoph Wiese

+49.6151.533-69324
christoph.wiese@h-da.de

Corona-Pandemie: Sonderregelungen

Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Sonderregelungen zum Studien- und Prüfungsbetrieb

Beratungsangebote

Hier finden Sie eine Übersicht der Beratungsangebote für Studierende. Die Angebote decken Studienberatung und fachliche Beratung ebenso ab, wie Sozialberatung oder Rechtsberatung.

FAQ & Anleitungen Bachelor

Hier finden Sie FAQ und Anleitungen rund um Ihr Studium.

FAQ & Anleitungen Master

Hier finden Sie FAQ und Anleitungen rund um Ihr Studium.

Formularcenter IBWL Bachelor

Hier finden Sie alle Bachelor Formulare, die Sie rund um Ihr Studium benötigen.

Formularcenter IBWL Master

Hier finden Sie alle Master Formulare, die Sie rund um Ihr Studium benötigen.

Semestertermine IBWL Bachelor

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Semestertermine für den IBWL Bachelor.

Semestertermine IBWL Master

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Semestertermine für den IBWL Master.